Jobcenter Forderungsanspruch / BAFöG Rückzahlung?

2 Antworten

Wenn du für diese besagten Monate vom Jobcenter den Differenzbetrag von deinem anrechenbarem Einkommen ( z.B. Kindergeld ) bis zu deinem SGB - ll Grundbedarf als Vorleistung erhalten hast, dann wirst du von der Bafög - Nachzahlung zurückzahlen müssen.

Also je nachdem was du monatlich an Bafög - bekommst und wie hoch dein Grundbedarf ist, sollte von deinem Bafög - und auch von der Nachzahlung ein pauschaler Freibetrag von min. 100 € bleiben, wenn du zu deinem sonstigem Einkommen nicht noch Erwerbseinkommen erzielt hast.

Normalerweise stellt das Jobcenter dann beim Bafög - Amt einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen und sie verrechnen das dann unter sich und man wird dann nur schriftlich ( Bescheid ) darauf hingewiesen, darin sollte dann auch eine Berechnung enthalten sein.

Von Experte Fortuna1234 bestätigt

Ja, die Nachzahlung stand in der Höhe nicht zu, da Bafög eine vorrangige Leistung ist. Hättest du ab dem Tag des Schulbeginns weniger Alg II erhalten, wärst du wohl nicht zurecht gekommen. Daher war das JC "kulant" und hat weiter gezahlt. Aber das Geld dass du anstelle des BAföG erhalten hast, werden sie zurückfordern.