Übernahme von Kosten der Schlussrechnung der Heizkosten bei ALG2-Bezug?
Hallo Leute, vor einiger Zeit bin ich zu meiner Freundin gezogen - sie hat einen 400€ Job und bekommt etwas Miete+Nebenkosten vom Jobcenter. Da wir nun ein neues Vertragskonto für Strom+Gas eröffnet haben, hat sie wie bei einem Umzug eine Schlussrechnung bekommen.
Diese ist unverhältnismäßig hoch ausgefallen, 223€ bei 42m², wobei dies begründet wurde dadurch, das sie erst seit August letzten Jahres für Heizkosten bei den örtl. Stadtwerken eingezahlt hat.
Da uns das Geld nicht zu den Taschen raus fällt, stellt sich die Frage, ob die Kosten der Schlussrechnung, die sich auf die Zeit vor meinem Einzug bezieht vom Jobcenter übernommen werden und vor allem ob sie ganz übernommen werden?
Wenn ja, oder nein - bitte ganz dringend stichhaltig belegen - mit Paragraphen,Urteilen usw. sonst kommen wir nicht wirklich weiter.
Danke! :)
3 Antworten
Wer Leistungen zur Grundsicherung erhält, hat zusätzlich Anspruch auf die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Hierzu gehört auch die Nachzahlung der Heizkosten (nicht der Stromkosten). Da durch deinen Einzug die Parameter verändert wurden, muss hier eine völlig neue Berechnung beantragt, und durchgeführt werden.
Die Rechnung muss übernommen werden, wenn sie fällig wird zu einem Zeitpunkt, da Du leistungsberechtigt bist.
Auf welchen Zeitraum sich die Rechnung bezieht, ist bedeutungslos.
Umgekehrt würde ein Jobcenter auch eine Rechnung NICHT übernehmen müssen, die Du nach Ende eines Leistungsbezuges erhieltest, die aber für einen Zeitraum des Leistungsbezuges erstellt wäre.
Natürlich bezieht sich die Zuständigkeit nur auf die Heizung, nicht auf den Strom.
Gibt da einen Paragraphen zu? Ohne den komm ich im Jobcenter nicht weiter...
Grundsätzlich hat die Schussrechnung mit dem Bezug von ALG2 absolut nichts zu tun! Es sind zwei verschiedene Themen!
Nichtsdestotrotz kannst du die Höhe dieser Rechnung anfechten. Vielleicht ist bei der Rechnungslegung ein Fehler unterlaufen?
Sollte der hohe Betrag berechtigt sein, kann dir die ARGE mit einem zinslosen Darlehen aushelfen, falls der Versorger mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden sein soll. Pauschal durfte die ARGE diese Rechnung nicht einfach übernehmen.
Aber sprich doch mit dem Sachbearbeiter. Vielleicht kann er dir helfen.