Übernahme von Kosten der Schlussrechnung der Heizkosten bei ALG2-Bezug?

3 Antworten

Wer Leistungen zur Grundsicherung erhält, hat zusätzlich Anspruch auf die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Hierzu gehört auch die Nachzahlung der Heizkosten (nicht der Stromkosten). Da durch deinen Einzug die Parameter verändert wurden, muss hier eine völlig neue Berechnung beantragt, und durchgeführt werden.

Die Rechnung muss übernommen werden, wenn sie fällig wird zu einem Zeitpunkt, da Du leistungsberechtigt bist.

Auf welchen Zeitraum sich die Rechnung bezieht, ist bedeutungslos.

Umgekehrt würde ein Jobcenter auch eine Rechnung NICHT übernehmen müssen, die Du nach Ende eines Leistungsbezuges erhieltest, die aber für einen Zeitraum des Leistungsbezuges erstellt wäre.

Natürlich bezieht sich die Zuständigkeit nur auf die Heizung, nicht auf den Strom.

FraggAxYz 
Fragesteller
 28.04.2012, 08:08

Gibt da einen Paragraphen zu? Ohne den komm ich im Jobcenter nicht weiter...

Grundsätzlich hat die Schussrechnung mit dem Bezug von ALG2 absolut nichts zu tun! Es sind zwei verschiedene Themen!

Nichtsdestotrotz kannst du die Höhe dieser Rechnung anfechten. Vielleicht ist bei der Rechnungslegung ein Fehler unterlaufen?

Sollte der hohe Betrag berechtigt sein, kann dir die ARGE mit einem zinslosen Darlehen aushelfen, falls der Versorger mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden sein soll. Pauschal durfte die ARGE diese Rechnung nicht einfach übernehmen.

Aber sprich doch mit dem Sachbearbeiter. Vielleicht kann er dir helfen.