Sind mit "Wärmeversorgung" die Heizkosten gemeint?

6 Antworten

Bei Beantragung bzw. Wiederbewilligung sind drei Parameter wichtig: Die Grund- bzw. Nettomiete, die kalten Betriebskosten und die Heizkosten. Für alle gelten  jeweilige Höchstkosten um sie als angemessen einstufen zu können.

Natürlich gelten lt. Betriebskostenverordnung Heizungskosten zu den Betriebskosten. Das JC will sie aber getrennt betrachten, beurteilen und bewilligen.

Wärmekosten sind also Heizkosten sowie Wassererwärmungskosten.

wärmeversorgung sind die heizkosten. die können extra aufgeführt sein oder in den betriebskosten mit enthalten sein.

Zur KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gehört die Grundmiete,dass ist die Kaltmiete ohne Neben / Betriebs / Heizkosten !

Zu den Neben / Betriebskosten gehört alles außer der Abschlag für die Heizung,also das was du für deine Wärmeversorgung zahlen musst.

Wenn du deinen Antrag gerade ausfüllst dann musst du wissen welche Art deine Wärmeversorgung ist,nach der Höhe des Abschlages bzw.der Aufwendungen wird dann ja separat gefragt !

Die Wärmeversorgung kann z.B. durch feste Brennstoffe erfolgen,also wenn du mit Öfen heizen musst oder dann z.B. durch Zentralheizung oder Fernwärme.

und ja wärmeversorgung sagt ja das wort schon. Das sind dann die Heizkosten.
Kommt dann auch drauf an ob du an die stadt oder Pfalzwerke auch noch Gas bezahlen musst sowas übernehmen die glaube ich auch. Bin aber nicht ganz sicher

Wenn du dir gar nicht sicher bist dann kopiere doch die seiten vom Mietvertrag mit den angegebenen kosten und die können dir dann helfen.
Normalerweise wollen die doch sowieso den Mietvertag sehen.