wird die Warmwasser Jahresabrechnung von der arge/Jobcenter in tatsächlicher höhe übernommen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor wir jetzt aneinander vorbeireden:
Beziehen sich die 350 EUR nur und ausschließlich auf Warmwasser oder ist das der gesamte Verbrauch einschließlich Heizkosten?

Umfasst die Abrechnung Heizung und Warmwasserkosten, wird das Amt die vollen Kosten tragen müssen und du brauchst dich auf keine Ratenzahlung einlassen.

Also: SCHRIFTLICHEN Antrag auf Übernahme stellen und ggf. in den Widerspruch gehen.

Schau auch mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-21-SGB-II-Leistungen-Mehrbedarfe.pdf

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 21:51

danke endlich geht mal einer konkret auf meine frage ein :D diese 350 euro beziehen sich nur auf die warmwasserkosten ,soll ich denn trotzdem einen antrag stellen denn bis jetzt war ich nur persöhnlich da ohne iwas schriftlichh zu hinterlegen ?

VirtualSelf  19.05.2012, 22:04
@sribaby

Auf jeden Fall schriftlichen Antrag stellen.

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 22:12
@VirtualSelf

meinst du das bringt was weil sich das ja nicht auf heizkosten und warmwasserkosten bezieht sondern nur auf warmwasser ,gibts da evt muster anträge oder so?

VirtualSelf  19.05.2012, 22:19
@sribaby

meinst du das bringt was weil sich das ja nicht auf heizkosten und warmwasserkosten bezieht sondern nur auf warmwasser

Schauen wir in die Fachanweisung:

(4) Der pauschalierte Mehrbedarf Energie (siehe Tabelle) ist im Regelfall anzuerkennen. Abweichungen (Anm: von der Pauschale) sind nur zulässig, soweit

im begründeten Einzelfall ein nachgewiesener höherer Bedarf (Aufschlüsselung in der Abrechnung) besteht (...)

Der Antrag kann formlos erfolgen; Musterschreiben ist nicht nötig.

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 22:30
@VirtualSelf

vielen dank das du dir die zeit dafür genommen hast ,hat mir echt weitergeholfen ,denn ich war schon am verzweifeln ;( ich habe ja auch eine nachzahlung wegen der neuregelung seit 2011 bekommen ,muss ich das geld denn dafür nehmen wenn die vom jobcenter das verlangen ?? weil die empfangsdame meinte zu mir das das ja schon mal einen teil deckt und ich den rest dann aus eigener tasche zahlen solle .denn ich bin grad in 8monat schwanger und könnt davon echt noch paar babysachen kaufen ...

VirtualSelf  19.05.2012, 22:57
@sribaby

weil die empfangsdame meinte zu mir das das ja schon mal einen teil deckt und ich den rest dann aus eigener tasche zahlen solle

Auf das, was dir eine Tresen-Trulla beim Jobcenter sagt, kannst du dir grundsätzlich ein Ei backen. Die Tussen sind nicht ohne Grund nicht in der Sachbearbeitung ^^

Nein das wird nicht übernommen,

das Jobcenter übernimmt nur die Kosten der Bezugsgrenze

eine Nachzahlung kannst Du beim Jobcenter als Kredit einmalig beantragen wenn Du Harz IV beziehst sonst geht das auch nicht

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 17:53

die von der arge meinte zu mir wenn ich ein darlehen beantrage ist die kleinste rate 37 euro ,also würde sich das ja gleich bleiben gehört warmwasser nicht zur warmmiete dazu und muss wie heizkosten übernommen werden ??

Claud18  19.05.2012, 18:28
@sribaby

Warmwasser muss übernommen werden. Allerdings gibt es hier ein bestimmtes Limit - wenn du also z. B. die ganze Verwandtschaft regelmäßig zum Baden einlädst und deshalb eine exorbitante Warmwasserrechnung hast, übernehmen sie das nicht.

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 18:37
@Claud18

das ist mir schon klar das das so istz aber wenn man einen normalen wasserverbrauch hat wird es denn von der arge übernommen oder nicht ?

DahleRieger  19.05.2012, 19:25
@sribaby

Es gibt Werte die auf die angemessene Wohnungsgröße festgelegt ist, wenn du die überschreitest, gibt es dafür kein Geld extra.

VirtualSelf  19.05.2012, 23:17
@DahleRieger

Warmwasser ist, wenn es wie oben gesondert abgerechnet wird, kein Bestandteil der KdU.

ja, die arge übernimmt nur die tatsächlichen kosten. alles andere ist dein gebiet und musst du zahlen.

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 17:57

was meinst du mit nur die tatsächlichen kosten ?? was soll ich denn selber zahlen wenn die tatsächlichen kosten(350) übernommen werden ? oh man ich weiß grad echt nicht weiter ;(

isomatte  19.05.2012, 19:10

Was heißt denn bei Dir,tatsächliche Kosten ? Bei mir würde das heißen,die Kosten sind in voller Höhe zu übernehmen . Oder sehe ich das Verkehrt ?

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 21:59
@isomatte

ich meinte mit tatsächlichen kosten ob die jahresabrechnung voll übernommen wird oder ob das auf mein konto geht ??

Schau dir das mal an, insbesondere Absatz 7.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html

Wenn das bei dir zutrifft, dann mußt du das separat beantragen.

Freiwillig erzähklen dir die das auch nicht.

Diesen Paragraphen gibt es erst seit Januar 2011.

Auch ist eine einjährige Rückzahlung, auf Antrag, möglich.

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 18:05

ok das habe ich auch letzte woche gemacht und eine nachzahlung von 170 euro bekommen ,ich bekomme jetzt auch monatlich 10,25 euro für warmwasser dazu was meine monatliche rate bei den stadtwerken aber niemals decken wird :( muss ich denn diese 350 euro selber zahlen oder übernimmt das das arbeitsamt?mit diesen 170 euro kann ich ja schon mal einen teil begleichen aber da bleibt ja immer noch was zurück ?? bezahlen die das oder muss ich das tun??

opajoerg  19.05.2012, 18:13
@sribaby

Nee :-(

Alles was über die Zusatzzahlung der ARGE hinaus geht, mußt du zahlen.

Für Strom bekommt man ja auch keine zusätzliche Vergütung.

In aller Regel kann man mit den Stadtwerken eine (zinslose) Ratenzahlung vereinbaren.

Sind dir die monatlichen Beträge dort zu hoch, dann kannst du bei der ARGE einen zinslosen Kredit beantragen.

Die Höhe der dortigen Rückzahlung schwankt so ca. zwischen 30 und 50 Euro im Monat.

sribaby 
Fragesteller
 19.05.2012, 18:17
@opajoerg

was meinst du mit zusatztkosten ?? warmwasser kosten sind doch seit 2011 nicht mehr selber zu zahlen deshalb dachte ich das warmwasserkosten so wie heitzkosten übernommen werden bei der jahresabrechnung

opajoerg  19.05.2012, 18:39
@sribaby

Das stimmt nicht so ganz.

Für dein Warmwasser bekommst du die 10,25 €uro zusätzlich zu deinem Hartz IV Regelsatz. Somit hast du monatlich 384,25 Euro zur Verfügung.

Jemand der sein Wasser per Fernwärme bekommt hat "nur" 374 Euro monatlich.

Alles was du an Energie mehr verbrauchst um warmes Wasser zu erhalten, hast du zu zahlen.

Heizkosten werden zwar in voller Höhe übernommen, aber auch nur bis zu einem gewissen Grenzbetrag.

Wird dieser überschritten, dann muß man auch bei den Heizkosten, als Hartz IV Empfänger, zuzahlen.

Sonst könnte ja jeder Hartz IV Empfänger auf die Idee kommen, Unmengen an Energie für Warmwasser und Heizung zu verschwenden.

isomatte  19.05.2012, 19:04
@opajoerg

Das sind dann unangemessene Kosten !!! Sonst alles Richtig .

Wenn die Nachzahlung entstand,durch angemessenen Verbrauch,sind die Kosten in tatsächlicher Höhe von der ARGE - zu übernehmen !