Anhörung wegen zu hoher Heizkosten!
Hallöle!
Habe vor knapp 4 Wochen meine Betriebskostenabrechnung erhalten, muss 461 Euro Heizkosten nachzahlen. Dazu muss ich erwähnen, das ich von Jahr zu Jahr weniger Guthaben hatte, bzw. mehr nachzahlen musste. Vor 2 Jahren waren es noch knapp 150 Euro Guthaben, vor einem Jahr schon 250 Euro Nachzahlung, jetzt 461 Euro Nachzahlung.
Nun ja... Heut bekam ich 2 Briefe vom Jobcenter...einmal den Bescheid, das die Nachzahlung in voller Höhe, also 461 Euro übernommen wird.
Und nun dieser Anhörungsbogen.
Ich soll mich zu den erhöhten Heizkosten äussern. Dann wird in einer Einzelfallentscheidung geprüft, ob die Kosten weiter in voller Höhe übernommen werden können.Was schreibt man da? Ich bin mir nicht bewusst, das ich sinnlos Wärme verballer. Im Gegenteil, ich mach die Heizung im Winter erst an, wenn die Kinder aus Schule und Kiga kommen.Also gegen Nachmittag erst, nachts läuft die Heizung meist garnicht.
Kann mir hier jemand mal ausrechnen, wieviel Heizkosten im schlimmsten Falle nur noch übernommen werden?
Hier ein paar Daten:
Wohnfläche: 79,91 qm Fernwärme Gebäudefläche: 2559 qm
Bisherige Heizkostenvorauszlg.: 93 Euro Neue Heizkostenvorauszlg. : 122 Euro Alte Miete: 550,94 Neue Miete: 579,94
Sowas bereitet mir immer schlaflose Nächte... Bitte um Hilfe....
5 Antworten
Ganz einfach.
Hallo liebes Jobcenter,
hiermit komme ich der Aufforderung zu Abgabe einer Anhörung nach. Ich heize nicht unwirtschaftlich und auf die gestiegene Anzahl der Tage mit Minustemperaturen, sowie die gestiegen Heizmittelkosten habe ich leider keinen Einfluss. Sollten Sie das anders sehen, bitte ich Sie mir umgehend schriftlich Lösungswege aufzuzeigen.
Gruß Ihre Kundin
Da gibt es nichts auszurechnen, die sind verpflichtet die Kosten in voller Höhe zu übernehmen, solange sie Dir kein unwirtschaftliches Heizverhalten nachweisen können und das können sie nicht wenn Du ihnen nichts erzählst. Spar Dir also einfach die Geschichte mit Heizung aus und Heizung an von bis....., das geht die nichts an. Nicht mal vor Gericht muss man sich selbst belasten, ergo schon gar nicht beim Jobcenter.
Vermutlich werden im Anschluss 2 Clowns vor der Tür auftauchen und die Fenster auf Zug testen wollen, wenn die sich nicht vorher angemeldet haben, hast Du leider keine Zeit. Am besten zu solchen Terminen unabhängige Zeugen einladen und diese Gedächtnisprotokoll schreiben lassen.
Wenn die nach der Anhörung negativ entscheiden, würde ich dagegen vorgehen, ggfs. die Nebenkostenabrechnung nicht mehr voll bezahlen und es auf den Wohnraumverlust ankommen lassen, sobald die Mahnung mit Androhung der Kündigung durch den Vermieter ankommt direkt zum Anwalt und mittels Eilantrag wegen Wohnraumverlust mit Kindern losballern. Du wirst sehen, wie schnell der Richter denen eine vor den Latz ballert und sie zurechtrückt.
Die Spaßmacher vom Amt. Als ob die Entwicklung der Heizungskosten nicht allgemein bekannt wäre.
Ich würde jedoch ganz sachlich anhand des Verbrauches argumentieren. Also die Wärmekostenabrechnungen der letzten Jahre raussuchen und die Verbräuche aufschreiben. Sollte sich der Verbrauch nicht erhöht haben, dann können es nur die Kosten für Öl, Gas oder Strom sein. Und dafür kannst du ja nichts.
Sollte der Verbrauch gestiegen sein, dann solltest du allgemein mit der besonderen Wettersituation (langer und kalter Winter) argumentieren und das ganze mit einigen warmen Sätzen zu deinem sparsamen Heizgewohnheiten garnieren. Dann sollte eigentlich nichts schiefgehen können.
Das ist der Fehler, dass Du die Heizung nachts abstellst und erst nachmittags wieder anmachst. Die ganze Wohnung kühlt bis nachmittags stark ab. Das, was Du dann nachmittags an Energie verbrauchst, um die Räume wieder auf Temperatur zu bringen, ist mehr, als wenn Du die Heizung durchlaufen lässt. Der Unterschied macht sich besonders bei sehr kalten Temperaturen bemerkbar. Du kannst ja die Heizkörper etwas runterdrehen, wenn keiner zu Hause ist. Aber ganz ausschalten ist verkehrt und bringt dir überhaupt nichts.
,, Siehe Antwort von Urknall,mehr gibt es dazu nicht zu sagen."
Diese kosten sind in tatsächlicherer Höhe zu leisten,wenn du nicht unwirtschaftlich heizt !!!
Es gibt Richtsätze wie hoch die Heizkosten ausfallen. Wenn Du monatlich darüber bist, wirst Du nicht mehr bekommen als diesen Satz. Bei mir, habe ein kleines Haus, wären das 79 €, ich verbrauche aber 135 €. Keine Chance! Ich bekomme nur die 79 €.