Überbelegung in Eigentumswohnung?

8 Antworten

Ich rate dazu, die eigene Einstellung zu ändern und sich zu arrangieren. Du hast nämlich nur die Wahl zwischen Aufregung und Lärm ... oder nur Lärm.

Würde es sich um eine Überbelegung handeln, könnte man sich auf § 15 Abs. 3 WoEigG berufen. Du wirst aber weder im Wohnungsaufsichtsgesetz deines Bundeslandes, noch im Wohnungseigentumsrecht etwas finden, womit du eine Klage in diesem Fall begründen könntest.

Falls man das (rein theoretisch) dennoch durchsetzen könnte, wäre der einzige Erfolg, dass vielleicht eine Person ausziehen müsste, was aber dein Gesamtproblem nicht lösen würde.

Bliebe noch der Lärm. Natürlich haben sich alle Bewohner an die Hausordnung zu halten, aber so lange es sich nicht um extreme Verfehlungen handelt, die trotz mehrfacher Abmahnung fortgesetzt werden, hast du praktisch keine Chance auf eine Entziehung des Wohnungseigentums.

Und selbst wenn man glaubt, das alle Voraussetzungen zutreffen, wenn die entsprechenden Beschlüsse vorliegen und die Gemeinschaft bereit ist, mit den Kosten des Rechtsstreits in Vorleistung zu gehen, stehen die Chancen auf Erfolg schlechter als 50/50.

Also zurück zu Satz 1. Lerne, damit zu leben :)


Eine Eigentumswohnung kann jeder nutzen, wie er will, wenn er sie z. B. in einem reinen Wohngebiet nicht zu Gewerbezwecken entfremdet. Wer gegen die Ruhefristen verstößt, kann beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Erfolg einer solchen Anzeige ist jedoch fraglich.

Wo die Kinder spielen, hat dich nicht zu interessieren. Alle anderen Dinge kannst du in der Eigentümerversammlung klären.

Ich verstehe nicht ganz das Problem

Es ist keine Mietwohnung sondern Eigentum. Wenn der Eigentümer sich mit seinen Verwandten und Bekannten stapeln will, ist doch sein Problem.

Er vermietet die Wohnung ja nicht, dann wäre es ja wieder eine Mietwohnung.

Das Verhalten mit Kindern....

Ich würde einen Kuchen auf den Tisch stellen und mich mit allen in Ruhe zu sammen setzen.

Wenn eine Wohnung als Mietwohnung nicht überbelegt wäre - warum sollte sie es dann als Eigentumswohnung sein? Ändert sich der Belegungsgrad irgendwie durch das Eigentum? Was für ein Quatsch.

Deine Argumentation mit der Arge kannst du ebenso in die Tonne kloppen: dort heißt es ja gerade nicht, dass drei Personen mindestens 80 qm bräuchten - im Gegentum, der Arge ist es bestimmt recht, wenn sie nur für 40 qm bezahlen muss.

... und was sagt die Polizei dazu? Die Damen und Herren kommen doch bei Belästigungen / Lärm etc., oder übersehe ich etwas?

Zudem wird es sicherlich eine Hausordnung geben und wenn das Tier möglich ist, dann darf es eben.

Allees eigentlich ganz einfach.