Eigentumswohnung an Ehefrau vererben oder besser schenken?

6 Antworten

Es ist möglich die Ehefrau als Vorerben und die Kinder als Nacherben einzusetzen. §2100 BGB.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2100.html

Das darf man nicht mit einen Berliner Testament verwechseln, wo sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder als Schlusserben.

Zwar können die Kinder das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Wirtschaftlich wird sich das für die Kinder nicht lohnen. Bei einer unbefreiten Vorerbschaft können diese sich nämlich recht sicher sein, das sie das Haus dann auch bekommen. Ein Grundstück ist nämlich nach §2113 BGB geschützt. Auch Gläubiger der Frau können nicht in das Vorerbe / Grundstück vollstrecken.





Er kann ihr einfach ein Dauerwohnrecht eintragen lassen. Dann hat sie bis zum Lebensende eine Wohnung. Wird oft so gemacht. 

Für solche Fragestellungen unbedingt einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren!

... und wie soll das gehen, vererben an eine Person, wenn es noch andere Erben gibt?

Im Grundbuch wird die Gattin Miteigentümerin , wenn nötig mit 75% .

Zum anderen ist ein sog. BERLINER TESTAMENT das einfachere .

Das regelt der Anwalt / Notar für den Bekannten .