WG- Mitbewohner los werden.

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du der Eigentümer der Wohnung bist und Dein Mitbewohner Miete an Dich zahlt, ist das ein ganz "normales" Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Den Mieter kriegst durch Kündigung raus.

Einen Mieter nicht mehr ab können ist aber kein gesetzlich anerkannter Grund zur Kündigung.

Hier bleibt Dir nur von Deinem erleichterten Kündigungsrecht gemäß BGB § 573a Gebrauch zu machen. Kündigungsfrist mindestens 6 Monate.

Anders dagegen sähe es aus wenn das Zimmer möbliert vermietet ist.

Warum bezeichnest du das Wohnverhältnis als WG? Du als Eigentümer vermietest an eine Person ein Zimmer mit Nutzungsrechten für Küche, Bad, Flur. Das wäre eine klassische Untervermietung mit dem Unterschied, dass du selbst nicht Mieter bist sondern Eigentümer und Vermieter bist. Eine ordentliche Kündigung nach BGB § 573 a ohne Grund wäre erfolgreich allerdings mit einer Verlängerung der Kündigungsfrist um 3 Monate verbunden. Eine ordentliche Kündigung mit Dreimonatsfrist wegen Eigenbedarf ist auch möglich. Die Auflösung des Mietvertrages im gegenseitigen Einvernehmen als dritte Option wird wohl der Untermieter nicht wünschen.

Du musst Euren Mietvertrag kündigen, Frist: mindestens 6 Monate...

Es sei denn, das Zimmer ist von Dir möbliert...

Sage es ihm doch einfach oder zieh du um. Wenn er nicht will kannst du nichts machen. Ihn vielleicht verärgern aber er kann dich zurückschlagen.

Wieso willst du ihn den los werden?

MosqitoKiller  25.08.2013, 01:39

oder zieh du um

Du meinst, der Fragesteller soll aus seiner eigenen Eigentumswohnung ausziehen und den Mitbewohner dort wohnen lassen???

Absurd, oder?