Mietschuldenfreiheitsbescheinigung trotz Eigentumswohnung?

2 Antworten

meines Wissens nach ist diese angebliche Bescheinigung nicht gesetzteskonform.

http://www.anwaltonline.com/tips/mietschuldenfreiheitsbescheinigung.html

Ein Anspruch des Mieters auf eine solcheBescheinigung besteht somit nicht. Es besteht auch keine anderweitige Rechtsgrundlagehierfür (etwa aufgrund der Sorgfaltspflicht des Vermieters).

Letzteres. Setz ein Schreiben auf, in dem Du mitteilst, dass Du Dich bisher in keinem Mietverhältnis befunden hast, aus dem Mietschulden hätten entstehen können. Damit hat sich der Punkt erledigt.