Wasserschaden im mein Wohnung durch Nachbars Balkon von oben
Hallo, seit kurzen tropft es bei mir im Wohnung richtig Wasser rein, der schade kommt vom Obigen Balkon vom Nachbarn, meine Holz decke ist voll mit Wasserschaden, Wer übernimmt die Kosten wer muss dies bezahlen?
Es handelt sich hier um ein 3 Familienhaus, je Wohnung gehört ein anderen Person, Also 3 mal Eigentumswohnung.
4 Antworten
Sofern es sich um einen Regenwasserschaden handelt, musst Du Dich zwecks Behebung und Schadensersatz an den Eigentümer der oberen Einheit wenden. Bei Rückstau könnte ggfs.die Gebäudeversicherung zum Teil einspringen, ansonsten bleibt nur der Klageweg, wenn der Eigentümer die Regulierung verweigert.
Jupp. Es dürfte wegen der sich abzeichnenden Debatte ratsam sein, einen Anwalt einzuschalten.
danke dir :)
Warum sollte er? Eine Balkonanlage ist gemeinschaftliches ET, so jedenfalls der BGH und somit bezahlen alle ET Kosten und Lasten für die Reparaturen.
Sofern es sich tatsächlich um einen Balkon handelt, hast Du Recht. Ich bin in meiner Antwort allerdings von einer Terrasse ausgegangen, und da wäre - da Sondereigentum - der Eigentümer der jeweiligen Einheit in der Pflicht. Ich kann mir ehrlicherweise auch nicht vorstellen, wieso ein Balkon zu einem Wassereinbruch in der darunterliegenden Wohnung führen soll - es sei denn, der Balkon ist eben unterbaut, und dann ist es de facto eine Terrasse. Um eine Balkonanlage im klassischen Sinn kann es - zumindest gemäß der Beschreibung des TE - eigentlich nicht gehen.
Also, Deine Wohnbung liegt unter dem Balkon und damit ist doch der Verwalter in der Pflicht und da es sich wohl nicht um Leitungswasser handelt, werden alle Kosten und Lasten eben ohne die VGV gedrittelt. Schaue in die TE, ob es Abweichungen gibt und viel Glück. Merke: Der ET haftet meist nicht und somit keine Aufträge vergeben, so lange die Kostenfrage nicht geklärt ist.
dafür ist die Wohnungseigentümergemeinschaft für zuständig, wenn Schäden bei dir auftreten, in deiner Wohnung, (du selbst), dies ist ein Thema für die nächste Mitgliederversammlung, was du Schriftlich dem Vorstand (Verwalter) mitteilen solltest-muss, um deine Ansprüche gelten zu machen, da es ein Gebäudeschaden ist (Verursacher)
Dafür ist die Gebäudehaftpflicht zuständig.
Versicherung hat sich dies angeschaut, meinte aber, weil es kein Leitungsschaden ist, wird es nicht bezahlt.
Dann mal bei der Verwaltung nachfragen, was die Gebäudeversicherung einschließt
Nicht bei eindringendem Regenwasser. Kein versichertes Risiko.
Wenn eine Elementarschadens Versicherung besteht schon.
die Ursache muss ermittelt werden, dann die Gebäudevers., wo das Wasser her kommt
Auch bei bestehender Elementarschadendeckung sind derartige Schäden nicht versichert!
also muss, im Normalfall der Eigentümer von oberen Wohnung die kosten übernehmen, wenn ich das richtig verstehe jetzt?