Eigentumswohnung Mängel / Parkett Rillen sind normal? u.s.w

7 Antworten

Wir sprechen hier doch wohl von deiner Eigentumswohnung?

Das können Baumängel sein, die noch währden der Garantiezeit kostenlos behoben werden können/müssen.

Schriftlich festhalten und dem Verkäufer/Bauunternehmen und in Kopieform der Maklerin mit Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen.

Keine Zeit vergeuden!

Du bist ein "einer" Eigentumswohnung eingezogen und der Neubau "wo Deine Wohnung drinnen ist" ist noch nicht fertiggestellt??? Kannst Du das etwas genauer erklären?

Etwas wirr das Ganze, für mich. Also ein Neubau, der nicht fertig ist, aber eine Wohnung ist fertig, aber nicht so richtig und diese wird bewohnt, gilt also als fertig abgenommen und jetzt soll geklagt werden. Gegen wen denn bitte und warum? Für Gebäudeschäden dürfte zuständig sein die WEG und ein einzelner ET hat damit wenig am Hut. Für rein wohnungsbezoge ist zuständig, der Käufer und der kann doch seinem Verkäufer und ohne Klage und ohne Gericht auf solche Kleinigkeiten hinweisen und Nachbesserung abverlangen und vielleicht weiterin die Restsumme vom Kaufpreis einbehalten, wenn es denn gravierende Vorkommnisse sind. Was eine Immobilienfrau damit zu tun hat, verstehe ich auch nicht.

Diese Mängel musst Du SOFORT schriftlich und nachweisbar (Einschreiben ! ) dem Eigentümer / Vermieter melden.

Alles mit Zeugen genau dokumentieren, Fotos machen, reichlich Zeugen mit nehmen.

Tust Du das nicht, wird hinterher behauptet, Du hättest diese Schäden verursacht.

Dann bleibst Du auf den Kosten der Schadensbeseitigung sitzen, wenn Du Pech hast.

Also wenn ich das richtig verstanden habe hast Du eine Eigentumswohnung im Erstbezug, bzw. Neubau, gekauft und bezogen.

Bauliche Mängel an der Wohnung sind sofort schriftlich anzuzeigen und Nachbesserung einzufordern.

Sofern keine Einigung erzielt werden kann bleibt ggf. nur der Rechtsweg mit Gutachtern und Anwalt.

Mir stellt sich aber auch die Frage warum man eine Wohnung in diesem Zustand überhaupt bezieht.