Türschnapper offen. Ist es bei Einbruch Einbruchdiebstahl?

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Die Hausratversicherung zahlt, wenn ein Einbrecher die Wohnungstür  oder im Keller und anderen Nebenräumen verschlossene Türen aufbrechen muss. Sie zahlt nicht für Sachen, die z. B. aus offen stehenden Gemeinschaftsräumen oder Mieterkellern entwendet werden. Zu denken wäre beispielsweise an Fahrräder, die unverschlossen im frei zugänglichen Fahrradkeller stehen, falls es so etwas gibt.

Eine Mietkürzung um 10 % ist mit Sicherheit nicht drin.

Du wirst auch die Nachbarin nicht verantwortlich machen können und das wird auch nicht nötig sein.

Im übrigen: Gibt es in der Hausordnung eine Anweisung, dass die Haustür immer verschlossen bleiben muss? Dann wäre das ein echter Mangel, der so schnell wie möglich zu beseitigen ist.

Gibt es eine solche Anweisung nicht, dann ist das mit dem Schnapper auch in Ordnung.

Denk mal daran, wie einfach es für einen Einbrecher ist, tagsüber in ein MFH zu gelangen, wo in mindestens einer Wohnung jemand anwesend ist, z. B. die Nachbarin, die nicht jedesmal runter laufen will. Stell Dir dazu mal die Haustür vor, wie sie normalerweise verschlossen ist:

Er klingelt und es wird ihm aufgetan. Wenn es die Nachbarin nicht ist, dann eben irgend jemand anderes. Irgendjemand macht schon auf, ohne groß nachzufragen.

Ich wollte Dir damit aufzeigen, wie einfach es ist, in Mehrfamilienhäuser zu gelangen. Insofern bietet die einfach zugemachte Haustür, auch wenn der Schnapper nicht auf freien Zugang gestellt ist, keine wirkliche Barriere. Das Gefühl der Sicherheit ist trügerisch.

Danke für die Auszeichnung.

Damit die Hausratversicherung wegen Einbruckdiebstahl zahlt, müssen Einbruchspuren zu finden sein. Und die wird es an deiner Wohnungstür wohl geben, denn die wird ja nicht sperrangelweit aufstehen.

Eine Mietkürzung wäre durchaus denkbar, aber dazu müsste der Vermieter erstmal Kenntnis davon bekommen und zur Behebung aufgefordert werden. Allerdings würde sich diese im nicht nennenswerten Rahmen bewegen. 10 % sind  arg übertrieben, denn in deinem Wohnbereich bist du nicht eingeschränkt und den kannst du ja abschließen. Ob man sich wegen einer Mietkürzung von maximal einsfuffzich mit dem Vermieter anlegt, sollte man überdenken.

dazu müssten Sie deine Tür aufbrechen; das wäre Einbruch

warum informiert man nicht die Hausverwaltung oder Eigentümer?

wenn in eure wohnung eingebrochen wird, hat das m. E. mit einem türschnapper an der hauseingangstüre nix zu tun. hauptsache, ihr schliesst eurer schloss ab, wenn ihr die wohnung verlasst...

Wie ist das mit den Waschmaschinen im Keller und der Wäsche?