Schlüsselübergabe an Mieter per Einschreiben?

7 Antworten

Das Gesetz macht da nur wenige Vorgaben, wie die Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen sind. Zur Schlüsselübergabe jedenfalls nicht.

Für Optimal halte ich dieses Vorgehen dennoch nicht. Die Wohnungsübergabe ist dann doch noch ein bisschen mehr, als nur den Schlüssel auszuhändigen.

Als Vermieter würde ich mich da zumindest um eine Vertrauensperson vor Ort bemühen, die an meiner Stelle die Wohnungsübergabe durchführt und anschließend ein brauchbares Übergabeprotokoll erstellt.

es geht um eine Garage!

Für eine Übergabe, egal ob Wohnung oder Garage, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie diese auszusehen hat.

Bei einem Mietvertrag ist es nicht unüblich, dass man diesen per Post verschickt. Per Mail geht natürlich auch, wenn der Mieter diesen ausdrucken und unterschreiben kann.

Den Schlüssel kann man auch per Post senden, allerdings sollte man vorher schon wissen, wie der Zustand der Garage ist.

Eventuelle Mängel sollten schon aufgenommen werden, um bei einer späteren Rückgabe auf der sicheren Seite zu sein.

Ja, das kannst Du machen. Am besten noch mit Rückantwortschein.

Ja, das geht. Gilt als Fernabsatzgeschäft und ist deshalb widerrufbar (seitens des Mieters).

Normal werden notwendige Schlüssel persönlich übergeben.