Kann der Vermieter mich aus der Wohnung (aus Eigenbedarf) rauswerfen wenn mein Vater verstorben ist?
Wir haben beide in der Wohnung gewohnt. Ich habe gelesen das der Mietvertrag meines Vaters nicht erlischt, auch wenn er nicht mehr lebt. Mein Vater hat seit über 40 Jahre in der Wohnung gelebt, dadurch müsste man doch geschützt sein vor dem rauswerfen trotz Eigenbedarf (habe ich mal gehört)?
12 Antworten
Kann der Vermieter mich aus der Wohnung (aus Eigenbedarf) rauswerfen wenn mein Vater verstorben ist?
Ja.
Ich habe gelesen das der Mietvertrag meines Vaters nicht erlischt, auch wenn er nicht mehr lebt.
Stimmt: Zwar ist der MV deines Vaters mit dir fortgesetzt, § 563 (2) BGB, aber eine Eigenbedarfskündigung dringt dennoch durch. Er kündigt dir ja nicht, weil dein Vater starb und er einen anderen M sucht, sondern die Wohnung für sich benötigt :-)
Mein Vater hat seit über 40 Jahre in der Wohnung gelebt, dadurch müsste man doch geschützt sein vor dem rauswerfen trotz Eigenbedarf (habe ich mal gehört)?
Nein: Der VM hat lediglich eine längere Kündigungsfrist n. § 573c I 2 BGB einzuhalten, aber der Tod deines Vaters oder Wunsch, dort weiterhin zu wohnen ist kein Härtefall, der n. § 573 (2) 2 BGB zulässigen EB-Kündigung aussichtsreich entgegenzutreten :-(
G imager761
Da du längerfristig mit deinem Vater in dessen Wohnung gewohnt hast ohne dass du lt. Mietvertrag Mieter warst, gilt in diesem Fall, dass du in das Mietverhältnis / den Mietvertrag als zum weiteren Wohnen berechtigter Mieter eintrittst. Das ist zu unterscheiden vom Erben der Wohnung wenn du dort nicht wohntest.
Eigenbedarf allerdings darf der Vermieter trotzdem geltend machen, allerdings mit 9monatiger Kündigungsfrist.
Der Mietvertrag läuft weiter, ganz regulär, da du ja auch im Mietvertrag mit drin stehst. Daher ist die Sache mit dem Eintritt in einen Vertrag im Todesfall hier gar nicht relevant.
Aber dennoch kann der Vermieter leider wegen Eigenbedarf kündigen, genauso wie er es auch schon zu Lebzeiten deines Vaters hätte tun können. Du solltest nur überprüfen, ob die Kündigung ordnungsgemäß begründet ist und im Zweifel einen Anwalt deswegen fragen.
Setze Dich doch mit dem Vermieter in Verbindung.
Da Dein Vater verstorben ist, geht der Mietvertrag auf Dich als sein Erbe über, also besteht weiter. Allerdings hättest Du auf >Grund des Trauerfalls ein Sonderkündigungsrecht, d.h., Du selbst könntest den Mietvertrag innerhalb von einem Monat selber kündigen. Dies liegt hier nicht vor. Wenn also der Vermieter jetzt Dich kündigen will wegen Eigenbedarf, widersprich schriftlich sofort der Kündigung, dass dieser Widerspruch beweisbar ist über Einschreibbrief mit Rückantwort. Rechne mit einer Räumungsklage, nimm dann einen Anwalt