Hauptmieter ist verschwunden... Kann ich meinen Untermietvertrag fristlos kündigen?

5 Antworten

Da du bisher als Untermieter ja noch keine Nachteile erleidest kannst du auch nicht fristlos kündigen. Sobald der Hauptmieter als dein Vermieter dir nicht mehr ein einwandfreis Mietverhältnis bieten kann hast du Ansprüche gegen diesen auf Wiederherstellung (also z.B. Wasserversorgung) und bleiben solche Sachen aus auch bis zu 100 Prozent Mietkürzung oder Schadensersatz bei Rauswurf. In allererster Linie musst du fristgerecht kündigen und am besten auch so schnell wie möglich, da Ärger ja absehbar ist. Allerdings bin ich hier auch völlig überfragt wie du die schriftliche Kündigung am besten sicherstellst, wenn der Hauptmieter verschwunden ist- aber ggf. hat dazu ja jemand hier eine Idee?

Gegenüber wem denn? Ein Untermietvertrag wird für gewöhnlich zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossen. Da selbiger verschwunden ist, wirst du Schwierigkeiten haben, rechtswirksam zu kündigen.

Setz das Kündigungsschreiben an den Hauptmieter auf und lass das in einem adressierten Briefumschlag gut sichtbar im Flur liegen. Gib eine Kontaktmöglichkeit an (Emailadresse reicht), da kann der Hauptmieter dich dann anschreiben wegen der (eventuell) noch ausstehenden Mietzahlung der Untermiete.

Mit dem Eigentümer hast du keine rechtliche Verbindung, dein Vertrag läuft NUR zwischen dir und dem Hauptmieter.

Und sieh zu dass du Land gewinnst! Nicht dass die Streifenhörnchen nachts die Bude stürmen und DU erst mal unter Verdacht stehst....

Wie hast du denn mit dem Hauptmieter einen Vertrag geschlossen, wenn er gar nicht verfügbar ist?

Zu dem Zeitpunkt hat er noch auf E-Mails geantwortet (unterschriebener und eingescannter Mietvertrag)

@jlnschlchr

An wen hast du denn deine Miete gezahlt? Bist du sicher dass der tatsächliche VERMIETER nicht noch Forderungen geltend macht?

Miete habe ich an den Hauptmieter gezahlt, die er wahrscheinlich komplett eingesteckt und nichts davon an den Eigentümer weitergeleitet hat, weshalb wir wohl auch ständig Post von Anwälten bekommen. Leider wissen wir nicht wer der Eigentümer ist und es kann auch gut sein, dass dieser von Untermietern überhaupt nichts weiß.

@jlnschlchr

In der Post von den "Anwälten" sollte ja wohl drin stehen, wer die Miete haben will.

Ich öffne ja nicht einfach Post die nicht für mich bestimmt ist...

@jlnschlchr

dann steckst du also lieber den Kopf in den Sand, und wartest bis der Gerichtsvollzieher mit einem Räumungwsbeschluss vor der Tür steht?

@DerHans

§202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses... Wenn ich unbedingt eine Straftat begehen möchte ziehe ich einfach aus und zahle keine Miete mehr. Der ganze Sinn meiner Frage hier besteht darin unbeschadet aus dieser Sache herauszukommen und nicht doppelt Miete zahlen zu müssen wenn ich schon früh eine neue Wohnung beziehen kann.

Mit WEM hast du denn das Mietverhältnis geschlossen, wenn der Hauptmieter verschwunden ist?

Zu dem Zeitpunkt hat er noch auf E-Mails geantwortet (unterschriebener und eingescannter Mietvertrag)

Sind diese Art von Verträgen überhaupt gültig? ICH würde das mal beim Mieterverein ansprechen und dann DORT fragen wie du dich verhalten sollst