Einbruch ohne Diebstahl. Was macht die Polizei?

11 Antworten

Naja.. Der Straftatbestand Hausfriedensbruch ist ja mindestens erfüllt. Also wird sie wohl die Ermittlungen aufnehmen.

Lieber TFreak 90 die Polizei geht dem ganzem schon nach.Dieses macht sie mit der gleichen Priorität.Es wird hier wegen Einbruches ermittelt,da es nach §135 StGB ein Straftatbestand ist ich zitiere den Paragraphen

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Auffor- derung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt            

Das heißt jetzt für dich : Dieser Einbruch oder auch Hausfriedensbruch wird verfolgt werden,wenn du dementsprechend eine Anzeige gegen Unbekannt erstattest .Solltest du einen Verdacht haben,wenn du diese Person gesehen hast,so erstatte eine Anzeige gegen diese Person.Sollte dir der Name nicht bekannt sein so gebe eine Täterbeschreibung der Polizei,damit die Polizei den Straftäter dingfest machen kann.
Viel Erfolg noch mit deinen Arbeiten wünscht: x1x1z7

Danke für die Antwort. Vileicht weisst du auch wie die Polizei handelt. Aus eigener erfahrung oder so. Die Gesetzte sind ja schön und gut aber ich kann mir ( auch wenn das jetzt vieleicht schlecht formuliet ist) schwer vorstellen, dass die Polizei so eine "Kleinigkeit" so ernst nimmt.

@TFreak90

x1x1z7 nennt hier einen kruden §, der im StGB längst gestrichen ist. Folglich keine Ahnung von der Materie!

Da das Fenster offen stand ist es kein Einbruch. Es wird lediglich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch geben.

Fenster sind nicht zur Begehung gedacht, durchs Fenster rein ist einsteigen und damit ein Diebstahl in besonders schwerem Fall (§243 StGB), im oben genannten Fall ein Versuch.

Da darfst du nicht allzuviel Engagement erwarten. Reine Statistik, wobei der Täter wohl ein Dummerle sein dürfte, da er die Alarmanlage nicht beachtet hat.

Die Polizei wird sicher etwas machen. M.E. könnte der qualifizierte Versuch eines Diebstahls vorliegen (Hausfriedensbruch - § 123 StGB, sowie versuchter (besonders schwerer) Diebstahl - §§ 242 Abs. 1 u. 2., 243 StGB).