Türrahmen lackieren bei Auszug?
Hallo, Ich ziehe momentan aus. im Mietvertrag steht das ich Minimum bis 30.06.2015 in der Wohnung bleiben muss. das währen jetzt 2 Jahre. Freundlicherweise hat er mir erlaubt schon früher auszusteigen, verlangt nun aber von mir das ich die Türrahmen lackiere. vor mir waren kurzfristig 2 Mieter in der Wohnung, wie lang genau weiss ich nicht aber nach ihnen hat der Herr sich gedacht mich 2 Jahre binden zu müssen. auf jedenfalls wurde wohl vor diesen beiden Mietern renoviert. Nun meine Frage , muss ich den die Türrahmen lackieren? nachdem ich ein paar urteile von März 2015 gelesen habe und ihm vorgetragen habe meinte er ich drohe ihm mit rechtlichen schritten und jetzt will er den Termin wieder auf 30.06. verlegen obwohl wir vorher schon 15.05. ausgemacht haben ( email , kein vertrag)
mit freundlichen Grüssen Christian Kranich
2 Antworten
War das die Bedingung dafür, dass der Vermieter diesem Aufhebungsvertrag zustimmt? Dann hat das nichts mit einer eventuell unwirksamen Renovierungsklausel zu tun, sondern ist Teil des Aufhebungsvertrags und somit hast du das auch einzuhalten.
Ein Aufhebungsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, er ist auch mündlich gültig.
Wenn er das zur Voraussetzung gemacht hat Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen,dann ist das auch ein Vertrag der einzuhalten ist.Es gibt keine Vorgabe wie ein Vertrag gemacht werden muss,das kann auch mündlich erfolgen.