Türrahmen lackieren bei Auszug?

2 Antworten

War das die Bedingung dafür, dass der Vermieter diesem Aufhebungsvertrag zustimmt? Dann hat das nichts mit einer eventuell unwirksamen Renovierungsklausel zu tun, sondern ist Teil des Aufhebungsvertrags und somit hast du das auch einzuhalten.

Ein Aufhebungsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, er ist auch mündlich gültig.

Wenn er das zur Voraussetzung gemacht hat Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen,dann ist das auch ein Vertrag der einzuhalten ist.Es gibt keine Vorgabe wie ein Vertrag gemacht werden muss,das kann auch mündlich erfolgen.