Lackieren der Türen Mietersache?

3 Antworten

Hier steht genau was unter den Begriff Schönheitsreparaturen fällt, die vom Mieter zu erledigen sind. Dazu gehört auch das Streichen von Innentüren. Auch die Innenseite von Außentüren zu streichen, ist Mietersache. http://www.finanztip.de/mietvertrag-schoenheitsreparaturen/

Bei Auszug muss der Vermieter schlecht ausgeführte Renovierungsarbeiten nicht akzeptieren. Am besten einmal richtig und dann hast du Ruhe.

Ich fürchte, für Streichen der Innentüren bist du als Mieter zuständig. Fragt den Vermieter, welche Marke der Maler benutzt hat. Wenn er es nicht weiß, dann fragt, ob ihr irgendeine Farbmarke nehmen dürft.

Ich denke, ihr müsst die Türen eh komplett streichen. Der Farbton verändert sich ja mit den Jahren.

Die Farbe gibt es so ja nicht zu kaufen, da Firma die Farbe selbst angemischt hat, damit meine ich manuell...der Maler hat in den Acryllack einfach paar Tropfen Grau reingetan...das hat einer der Maler nachher erzählt...wieviele Tropfen auf welche Masse, weiß natürlich jetzt weder einer von der Malerfirma,noch der Vermieter...selbst wenn nur eine Tür gestrichen werden muss, wird sich diese dann farblich ja von anderen unterscheiden, dann muss ich ja alle lackierten Oberflächen in der Wohnung streichen and that's not my deal:/

@Anneus

Dann würd ich da jetzt gar nichts machen. Du ärgerst dich dann bloß über sichtbare Reparaturstellen.

Ist es denn nötig die Türen zu lackieren?

Die Türen müssen jetzt nicht komplett gestrichen werden, nur paar Stellen...

@Anneus

Dann würde ich das sein lassen und warten, bis es komplett nötig ist (z.B. wenn ihr auszieht).

@Doesig

So sehe ich das auch.

Fleckige Anstriche muß der Vermieter bei Mietende nämlich nicht hinnehmen.