Kündigung des Mietverhältnisses: Türen lackieren oder nur ausbessern?

12 Antworten

Die vermuteten Vereinbarungen mit dem Vormieter sind belanglos.

Bist du wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, gehört das Lackieren von Türen, Fussleisten, Heizkörpern und Innenseiten der Fenster mit dazu, wenn es vereinbart und nach Gebrauch der Mietsache nunmehr erforderlich wurde.

Falls nicht, hast du lediglich Mängel zu beseitigen.

Also lese deinen Mietvertrag dahingehend durch und erfülle deine Mietvertragspflichten so, wie es vereinbart ist.

G imager761

Kommt drauf an, das können wir nicht entscheiden. Wir kennen weder deine Türen, noch wissen wir, ob dein Vermieter das abnickt.^^

Lackiere alles ,und Du hast Ruhe.Du hast es sicher auch unterschrieben.