Bindung des Hauptmieters an Untermietvertrag möglich?
Hallo zusammen,
ich ziehe am 1.2. in eine WG mit einer Mitbewohnerin, die dort bereits einen Mietvertrag mit dem Vermieter hat. Ich würde dann als Untermieterin einziehen - der Vertrag wird erst noch aufgesetzt. Da ich als Untermieterin ja ausziehen müsste wenn sie als Hauptmieterin auszieht oder gekündigt wird, habe ich über eine Art Bindungsfrist nachgedacht. Meine Frage: kann ich als Untermieterin eine solche Klausel vorschlagen/aufnehmen: "Der Hauptmieter verpflichtet sich, das Mietverhältnis nicht vor September 2023 zu kündigen, es sei denn, der Mietvertrag wird durch den Vermieter oder der Untermietvertrag durch den Untermieter vorzeitig gekündigt."
Danke im Voraus für alle Antworten.
4 Antworten
Du willst also alle Rechte für Dich und deine Vermieter benachteiligen.
Sicher kannst Du das vorschlagen, der Vermieter wäre schön blöd, sich darauf einzulassen.
Wenn der Hauptmieter (aus welchem Grund auch immer), einen Untermieter in die Wohnung aufnimmt, muss er den Vermieter informieren. In der Regel, kann der Vermieter das nicht verweigern.
Er muss aber keineswegs, mir dem Untermieter irgendeine Vertragsvereinbarung eingehen. Zieht der Hauptmieter aus, muss auch der Untermieter die Wohnung räumen. Wie die beiden das im Innenverhältnis regeln, ist dem Vermieter völlig egal.
Grundsätzlich kann man so eine Klausel reinschreiben, aber der Hauptmieter sollte das nicht unterschreiben, es gibt keinen Sinn für so eine Vereinbarung aus seiner Sicht.
Kannst du versuchen, aber ob du damit einen Mietvertrag bekommst? Wäre ich der Vermieter, würdest du keinen Mietvertrag bekommen.