Tierquälerei anzeigen!? Wenn unrecht?!

7 Antworten

Hallo, bevor du jemanden anzeigen könntest, müsste erstmal der tatsächliche Sachverhalt geklärt bzw. bewiesen sein. In der Regel übernehmen diese Aufgabe die Vetererinärämter oder spezielle Gutachter, wobei meines Erachtens der Begriff der Tierquälerei sehr schwammig und auch einfach relativ ist. Vieles, was gesetzlich erlaubt ist und als völlig legal gilt, fällt für mich eindeutig in den Bereich der Tierquälerei, wie z. B. die Massentierhaltung an sich, Milch- oder Eier "erzeugung", viele Praktiken im Reitsport, Kuscheltiere, Ziervögel in kleinen Käfigen und so manches mehr... Ist theoretisch der Sachverhalt zu deinen Gunsten gekärt worden, könntest du dein Gegenüber theoretisch anzeigen wegen Verleumdung, Rufschädigung und übler Nachrede. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass die meisten solcher Verfahren bereits im Vorfeld eingestellt werden, auch wegen des "nicht ausreichenden öffentlichen Interesses..." Gruß, Elsie

Theoretisch kannst du eine Person wegen Beleidung und Rufmord/übler Nachrede anzeigen. Ist aber sinnfrei;)

Cappuccino7 
Fragesteller
 16.11.2014, 10:01

Okay danke :)

Nur wenn die Anschuldigung komplett gelogen ist, würde diese Person sich strafbar machen. Was die einen Dressur nennen, ist für den anderen schon Tierquälerei. Darüber entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte.

HontaYO  16.11.2014, 10:29

...und leider vorwiegend das sogenannte "Tierschutzgesetz"...:(

Bei der Polizei Anzeige wegen § 186 StGB (Üble Nachrede). Ohne Zeugen bringt das aber nichts.

Still  16.11.2014, 10:05

Wenn schon "falsche Verdächtigung" oder "vortäuschen einer Straftat". Und als Zeuge dient die Polizei, denn die hat ja die Anzeige aufgenommen.

Ja, wegen Verleumdung. Oder Übler Nachrede,wenn die Person rumerzaehlt, dass du ein Tierquaeler bsit.