Vater anzeigen wegen Unterhalt?

9 Antworten

Deine Mutter muß den Unterhalt von ihm einfordern. Solange das nicht geschehen ist, ist eine Anzeige sinnlos. Es gibt zwar einen Straftatbestand der Entziehung der Unterhaltspflicht, aber der setzt voraus, das es sich aktiv der Unterhaltspflicht entzieht.

Eine Anzeige können sie schon mit 16 erstatten, aber wie gesagt, ich sehe da noch keine Strafbarkeit.

Bis zu deinem 18. Geburtstag ist deine Mutter im Rahmen ihrer Sorgepflicht für dich dafür verantwortlich, den Unterhalt vom Vater für dich einzufordern.

Wenn sie dem nicht nachgekommen ist, obwohl theoretisch die Möglichkeit dazu bestanden hätte, kann deinem Vater daraus kein Vorwurf gemacht werden.

Sollte sie Unterhalt gefordert haben, aber festgestellt worden sein, dass der Vater nicht  "leistungsfähig" ist, hat er ebenfalls nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

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Ab deinem 18. Geburtstag, wenn die Sorgepflicht bzw. das Sorgerecht für dich entfallen, bist du vorrangig selbst für deinen eigenen Lebensunterhalt zuständig.

Solltest du dann noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern haben, musst du diesen selbst nachweisen und Unterhalt von ihnen einfordern - dann wären beide Eltern (also auch deine Mutter) barunterhaltspflichtig.

Ich denke mal nicht, dass du der erste bist, dem auffällt, dass er nicht zahlt. Deine Mutter wird schon versucht haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Ggf hat sie dogar Unterhaltsvorschuss bekommen. Den wollen sie auch wiederhaben. Die Ämter werden geprüft haben, ob er ein Einkommen hat. Wenn er dann neben seinem Selbsterhalt nichts übrig hat, kommt eben auch nichts.

So oder so: Du bist nicht zuständig. Noch handelt es sich um Ansprüche deiner Mutter. Anzeigen geht nicht so einfach, weil keine Straftat vorliegt. Das fällt in das Zivilrecht.

Gruß S.

Anzeigen kannst du ihn bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung. Aber da wird nichts passieren, die Ermittlungen werden einfach nur eingestellt. Unterhalt gibt es dadurch natürlich eh nicht. 

Unterhalt einklagen kann nur deine Mutter über das Jugendamt (Beistandschaft) oder einen Anwalt. 

Sprich mal mit deiner Mutter darüber, vermutlich hat sie auch mal versucht, Unterhalt zu bekommen und es dann aufgegeben, weil nichts zu holen war. So war das bei mir und bei vielen anderen ist es auch so. wenn nichts zu holen ist bei jemanden, dann ist halt einfach nichts zu holen, damit muss man klar kommen. 

Sollte deine Mutter Alg2 Leistungen beziehen, dann zahlt das Amt eh den Unterhalt (und würde auch versuchen, Geld von deinem Vater zu holen, falls das möglich wäre), das verfügbare Geld wäre mit Unterhalt daher gleich. 

Falls deine Mutter arbeitet, dann muss sie den Unterhalt für dich selbst verdienen. So ist das bei  mir. 

Bist du volljährig, kannst du selbst Unterhalt einfordern, dann aber von beiden Elternteilen, du kannst dir dafür dann einen Anwalt nehmen. 

Solange du noch minderjährig bist kannst du nichts unternehmen,dass muss deine Mutter für dich machen,erst wenn du volljährig bist kannst bzw.musst du dann sogar deinen evtl.Unterhaltsanspruch bei beiden Elternteilen selber einfordern,denn dann sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet !

Rückwirkend kannst du dann aber ab 18 auch keinen Unterhalt mehr einfordern,dass muss wie gesagt deine Mutter jetzt für dich machen und wenn dein Vater aber nicht leistungsfähig ist,weil er unter seinem Selbstbehalt liegt, gibt es auch nichts zu holen.