Anzeige wegen Fernlicht?

6 Antworten

Ich glaube kaum, das die Polizei eine Anzeige aufnehmen wird. Selbst wenn, würde diese durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Laut dem Paragraph 17 StVO 

wird dies, solange kein Unfall verursacht wurde und es wirklich ein versehen war mit einem Bußgeld in Höhe von 15€ geahndet, das wars dann auch.

Wenn jemand eine Anzeige bekommen sollte, dann er, wegen Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr.

Laut dem Bußgeldkatalog bekäme er ein Fahrverbot, 3 Punkte und eine Geldstrafe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich bin bei deiner grundsätzlichen Aussage ja vollkommen bei dir.

Wie aber kommst du auf deine zu erwartenden Sanktionen?

Das mit dem Fernlicht kostet ohne Gefährdung und ohne Unfall 20 Euro.

Und "Nötigung" und "Gefährdung des Straßenverkehrs" sind beides sogar Straftaten. Die stehen überhaupt nicht im Bußgeldkatalog.

Gruß Michael

@19Michael69

Die stehen im Bußgeldkatalog Pragraph 17 StVO

@GiresunAlucra28

Genau das meine ich doch ;-)

Im Bußgeldkatag stehen 20 Euro und die beiden Straftaten eben überhaupt nicht.

@19Michael69

Bußgeldkatalog Paragraph 17 StVO (Beleuchtung)

Tatbestandsnummer: 117131

 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die Straße mit durchgehender ausreichender Beleuchtung versehen war und gefährdeten dadurch Andere.  15 €

Nötigung im Straßenverkehr greift automatisch zum Strafgesetzbuch unter Gewalthandlungen.

Bußgeldkatalog 2019

Tatbestand: Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drohen

Strafe:

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Tatbestand: Drohen mit Gewalt

Strafe:

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

@GiresunAlucra28

Zum "echten" Bußgeldkatalog hast du die falsche Tatbestandsnummer.

Richtig ist die 117118:

"Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem Abstand vor Ihnen fuhr."

Kostet 20 Euro.

Und des Weiteren gibt es keinen "Bußgeldkatalog 2019".

Das ist sicher wieder so eine dubiose Internetseite, in denen oft falsche Informationen stehen.

Ganz großer Unsinn wäre z. B. der gleichzeitige Entzug der Fahrerlaubnis und ein Fahrverbot. Das zusammen gibt es nicht.

Die haben einfach nur den Gesetzestext oder Teile davon abgepinnt und wahllos mögliche Sanktionen aufgeführt.

Das erkennt man auch daran, dass 1 bis 3 Monate beim Fahrverbot angegeben werden.

Das alles ist aber NICHT das tatsächliche Strafmaß.

Bei Straftaten kann man nicht einfach mal im Bußgeldkatalog nachlesen, was es dafür als Strafe gibt.

Da entscheidet einzig und alleine der Richter unter Berücksichtigung aller Begebenheiten und Umstände der Tat über das Strafmaß.

Gruß Michael

@19Michael69

Bußgeldkatalog 2019 gibt es.

Zudem gilt diese Handlung als eine Straftat, weshalb dies zum Strafgesetzbuch greift und nicht unbedingt zum StVO.

Die Rede ist von Möglichen Strafen, welches wie von Ihnen erwähnt der Richter bzw. der Staatsanwalt entscheidet mit den aufgelisteten Strafen.

Der Richter trifft keine Entscheidung, er verkündet bloß.

GG Art 97 die Richter sind Unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Das macht einen Rechtsstaat aus.

Heißt, der Richter greift nur auf die Gesetze zurück und denkt sich nicht selber irgendwas aus und das sind in dem Fall die ,,möglichen“ Strafen.

@GiresunAlucra28

Und was soll das jetzt hier werden?

Ein einfaches "Danke" für meine ausführliche Erklärung hätte gereicht.

Der Richter verkündet bloß? Aha...

Ist aber auch egal, denn um diesen ganzen Kram ging es nicht.

Nur das mit dem Fernlicht steht im Bußgeldkatag, alles andere nicht.

Darum ging es hier.

@19Michael69

Danke für was? Ich bin nicht der Fragesteller.

Zudem habe ich gerade gesagt, dass dies (in dem fall die Nötigung im Straßenverkehr) im Strafgesetzbuch verankert ist und nicht im Bußgeldkatalog.

@19Michael69

Der Richter hat zwar hierarchisch einen etwas höher Rang als der Staatsanwalt, doch über das Strafmaß entscheid in den meisten Fällen er und einen Antrag stellt auch er, der Richter spricht das Urteil und macht es mit seiner Bestätigung bzw. Unterschrift amtlich.

@GiresunAlucra28

DU hast geschrieben, die Strafe zu den Straftaten stünde im Bußgeldkatalog und das ist schlicht und ergreifend falsch.

Das habe ich korrigiert - nicht mehr und nicht weniger.

Da kann man sich auch ganz einfach für den Hinweis bedanken und nicht wie du hier so ein Fass aufmachen.

Und das mit Staatsanwalt und Richter ist ebenfalls falsch.

Der Staatsanwalt entscheidet nie das Strafmaß.

Er kann entscheiden, welches Strafmaß er fordert, aber einzig und alleine der Richter entscheidet über das Strafmaß.

Das Gericht kann der Forderung der Staatsanwaltschaft folgen, muss es aber nicht.

Der Richter spricht das Urteil, stimmt, und mit diesem gibt er seine Entscheidung bekannt. Nicht die des Staatsanwalts.

Der bremst Dich aus, zwingt Dich zum anhalten, greift damit in gefährlicher Weise in den Straßenverkehr ein, bedroht Dich verbal und dann will er Dich noch anzeigen? Schreib als Gedächtnisstütze wichtige Stichpunkte wie genaue Uhrzeit, Ablauf usw. auf, warte auf die Anzeige, dann hast Du seinen Namen und dann gibt's direkt die Gegenanzeige.

Hallo,

er müsste dir nachweisen können, dass das Fernlicht auch während der Fahrt eingeschaltet war. Ob da die "Standfotos" ausreichen?

Und selbst wenn, dann ist das lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 Euro geahndet wird.

Von daher zurücklehnen und abwarten.

Und wenn wirklich was kommt, dann kostet es halt die 20 Euro.

Viele Grüße

Michael

Lass ihn dich ruhig anzeigen. Er hat dich ja mitten auf der Straße bis zum Stillstand ausgebremst.

Was deutlich schlimmer ist als zu vergessen das Fernlicht abzuschalten.

Allerdings frage ich mich wie schwach dein Fernlicht ist, bzw. wie stark dein normales Abblendlicht ist wenn du bei Dunkelheit den Unterschied nicht merkst.

Keine Sorge, die meisten labern nur und machen dann doch keine Anzeige.

Außerdem: Du zahlst vielleicht nen Zwanni für das Licht, die Nötigung und den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, den du dann anzeigen wirst, wird der andere deutlich teurer bezahlen! 😜

T3Fahrer

Dazu käme noch deutliches Überschreiten des Tempolimits, oder war das Tempo dort erlaubt?

@airblue68

Aber das Tempo kann man schwer nachweisen, bezgl. des Ausbremsens verplappert sich der Gegner vielleicht bei der Wiedergabe des Geschehens...

@airblue68

Es war natürlich nur 100 erlaubt

@Fohlen2510

Also wenn du zugibst 120 gefahren zu sein, er aber zugibt dich überholt zu haben, dann war er wohl über der Punktegrenze.