Thermostat defekt, Nebenkosten zu hoch?

8 Antworten

Das ständige auf und zu drehen verbraucht mehr Heizkosten als wenn man die Dinger auf kleinerer Einstellung durch laufen lässt.

... ein kalter Heizkörper kann nichts erfassen lassen, da gibt es doch nichts.

Also dem Vermieter zeigen (beweisen) und ggf. auf den Topf setzen.

Viel Glück.

 

Kann ein Fachmann auf Anhieb anhand der Schilderung erkennen, ob was kaputt sein könnte.

 

Klar, kann er das. Wenn ein Ventil nicht richtig schließt, dann erkennt man das.

Eigentlich müsstet Ihr das sogar selbst feststellen können. Wenn ein Ventil nicht richtig schließt, dann wird eine Heizung auch dann warm, wenn sie "abgedreht" ist. Ist das bei Euch der Fall?

 

 Auf Stufe 2 ist die Heizung kalt, der Verbrauch läuft jedoch weiter.

 

Wenn die Heizung kalt ist und der Heizkostenverteiler trotzdem zählt, dann scheint etwas mit dem Gerät nicht zu stimmen.

Handelt es sich um digitale Verteiler die auf Funk-Basis abgelesen werden? Wenn ja, können hier ggfs. monatliche Einzelverbrauchswerte durch den Ablesedienst abgerufen werden.

Kommt hierbei heraus, dass das Gerät auch im Hochsommer gezählt hat, dürfte das auf ein defekten Gerät schließen lassen.

 Auf 2,1 fängt die Heizung an zu heizen. Das bedeutet, wenn wir im Winter in der früh um 6h in die Arbeit gehen und die Heizung auf 1 schalten, kühlt die Wohnung stark ab, da sie gar nicht heizt. Im Bad ist die Heizung übrigens warm wenn ich auf Stufe 2 drehe.

 

Nur mal kurz zum Verständnis: Dem Heizkostenverteiler ist es egal, ob die Heizung auf Stufe 1 oder 2 steht.

Der Heizkostenverteiler misst im Grunde genommen nur den Temperaturunterschied zwischen dem Zimmer und Heizkörper.

Oder noch einfacher: Das gerät zählt erst, wenn die Heizung warm ist.

Unabhängig davon ist es niemals sinnvoll, die Heizung komplett abzudrehen, wenn Ihr außer Haus seid. Es ist klar, dass massig Energie verbraucht wird, um eine kalte Wohnung hochzuheizen (wenns geht mit einem einzelnen Heizkörper).

Wenn die Heizung dauerhaft auf Stufe zwei läuft, dann schaltet die Heizung ab, wenn eine bestimmte Raumtemperatur erreicht ist.


 

Meine Vermutung ist, dass mit der Heizanlage etwas nicht stimmt bzw. das Thermostat nicht richtig funktioniert. Der Bauverein würde den Auftrag übernehmen, jedoch müssten wir die Kosten übernehmen, wenn sich kein Defekt bestätigt.

Und rechnet ruhig damit, dass ihr die Kosten übernehmen müßt, wenn sich der Defekt bestätigt, also wenn Thermostate defekt sind.

Ein defekter Thermostat, also der Austausch oder die Reparatur, fallen normalerweise noch gut unter die Kleinreparaturklausel, sofern eine solche in Eurem Mietvertrag enthalten ist. Dabei kommt es nicht darauf an, wer Verursacher ist.

Was die vielleicht überhöhten Heizkosten anbelangt, bleibt ihr ebenfalls auf diesen sitzen, denn wenn ein Thermostat defekt ist, muss dieser Defekt dem Vermieter mitgeteilt werden, sodass er handeln kann. Obwohl ihr einen Defekt vermutet habt, was aus der Schilderung eindeutig hervor geht, habt ihr nicht gehandelt. Somit bleibt ihr auf den Kosten sitzen und könnt nur hoffen, dass eine Überprüfung und ggf. Reparatur das Problem erledigt und ihr im nächsten Jahr wieder normale Kosten habt.

ChristianLE  13.10.2016, 15:04

 

Ein defekter Thermostat, also der Austausch oder die Reparatur, fallen normalerweise noch gut unter die Kleinreparaturklausel, sofern eine solche in Eurem Mietvertrag enthalten ist.

 

Das ist so pauschal leider nicht richtig. Es kommt darauf an, welcher Teil des Thermostats defekt ist. Der Thermostatregler kann über die Kleinstreparatur umgelegt werden, nicht jedoch der Thermostatfühler (liegt im Inneren und unterliegt nicht dem direkten Zugriff)

bwhoch2  13.10.2016, 17:11
@ChristianLE

Wer wir so spitzfindig differenzieren?

Ich halte einen Defekt des HKV auch für eher unwahrscheinlich. Der HKV erfasst bereits niedrige Temperaturen, die man mit der Hand kaum ertasten kann. Ich tippe darauf, dass der Heizkörper mal entlüftet werden müsste. Solche Arbeiten gehören aber zum Leistungsumfang des Mietvertrages und dürften nicht in Rechnung gestellt werden. Dennoch könnte man in Erwägung ziehen, den Thermostatkopf auszutauschen, wenn er älter als 10 Jahre ist. Auf eigene Kosten.