Terasse vom Nachbar auf unserem Grundstück gebaut

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Ich bin selbst kein Jurist. Das mal vorweg.

Meines Erachtens ist es so, dass Ihr das Recht habt, Euer Grundstück auf ganzer Fläche zu nutzen. Ihr könntet also genau an der tatsächlichen Grundstücksgrenze (auf Eurer Seite) einen Zaun oder eine Mauer auf die Terrasse setzen, und die überstehenden 30 cm selbst nutzen. (Theoretisch. Praktisch hättet Ihr wohl nichts davon).

Ihr könntet ebenfalls die Terrassenmauer auf Eurer Seite selbst verschönern, da sie Euch gehört, wenn sie schon da war, als Ihr das Grundstück kauftet.

Da Ihr das Grundstück mit der darüberragenden Terrasse gekauft habt, habt Ihr keinen Anspruch darauf, dass Euer Nachbar den Teil auf Eurem Grundstück beseitigen muss. Einen solchen Anspruch hättet Ihr nur, wenn die Terrasse während Eurer Eigentümerschaft ohne Eure Zustimmung gebaut worden wäre (Ihr wart im Urlaub, und -schwupp- war danach eine fremde Terrasse halb auf Eurem Grundstück).

Ihr könnt den auf Euer Grundstück ragenden Teil der Terrasse des Nachbarn selbst wegreißen (auf Eure Kosten!), müsst dann aber (ebenfalls auf Eure Kosten!) mit geeigneten Ersatzmaßnahmen dafür sorgen, dass die Terrasse auf dem Grundstück Eures Nachbarn keinen Schaden leidet, z. B. nicht abrutscht.

Mein Vorschlag:

Macht die Stückmauer der Terrasse selbst hübsch, besprecht das vorher mit Eurem Nachbarn, und vereinbart mit ihm, dass er seine zu große Terrasse weiter wie gewohnt nutzen darf, und ihr bekommt dafür an anderer Stelle (vielleicht im Vorgarten) ein etwa gleich großes Stück von seinem Grundstück, dass Ihr nutzen könnt. Alternativ könnt Ihr Eurem Nachbarn anbieten, dass er Euch den 30 cm breiten Streifen zu ortsüblichen Preisen abkaufen kann.

Letzten Endes ist für Euer Lebensglück ein gutes Verhältnis zu Eurem Nachbarn wichtiger als diese Gartenmauer!

Dies wäre für ihn bei weitem günstigere Alternative, als eine bauliche Veränderung der Terasse.

... auf die Du keine Ansprüche hast.

Lesestoff: §§ 912 - 915 BGB

schaut doch beim bauamt in die pläne, was da vor 20 jahren war.. so als anfang erst einmal. vielleicht findet ihr da auch etwas von den vorbesitzern, das aufschluss bietet...

bin kein fachanwalt,

ihr wurdet im Kaufvertrag darauf hingewiesen, der Notar hat es auch nochmals vorgelesen, mit Unterschrift habt ihr das so akzeptiert. 

welche Verjährungsfristen sollten zur Anwendung kommen? 

hättet einfach nicht kaufen brauchen