Bäume stehen auf Baugrenze, Äste ragen auf Grundstück, muss der Nachbar die Bäume fällen?

5 Antworten

Baum muss weg - Äste dürfen über die Grenze ragen. Gütlich einigen ist immer besser (ich weiß: nicht immer möglich).

Wir würden uns ja gütlich einigen, aber der Nachbar ist ein sehr schwieriger Mensch, war sein Vater auch schon. Wenn wir die Baugenehmigung hier haben, sprechen wir das Thema Bäume bei ihm an.

@noiram78

Wenn Bäume auf deinem Grundstück hälftig stehen, dann sollte man die fällen. Glaube, dass da auch Bestandsschutz nicht greift, den es für Bäume auch gibt.

Was Äste angeht, so kannst du verlangen, dass diese nicht in dein Grundstück. ragen. Du kannst den Nachbarn auffordern diese zu kürzen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, die man in so einem Falle besser schriftlich unter Fristsetzung macht, dann darfst du die Äste entfernen. Ist dir diese Arbeit zu gefährlich oder zu schwer, kannst du eine Fachfirma damit beauftragen. Die Kosten muss dann der Nachbar tragen.

Was das Laub angeht, dagegen kannst du nichts machen. Laub wird durch Wind verweht und kann auf dein Grundstück fallen. Das musst oder kannst du selber entfernen.

Zu beachten ist auch der Zeitraum des Baumfällens. Hier müssen die Brutzeiten der Vögel berücksichtigt werden. Es kann bei einer Anzeige zu empfindlichen Strafen führen, wenn Bäume innerhalb der Brutzeiten gefällt werden. Da kann für die Fällung eines Baumes schon mal 400-600.--€ an Strafe folgen.

Ausgenommen sind stark geschädigte Bäume die bei Sturm umfallen können und Schaden anrichten.

geh rüber und besprecht doch einfach das gemeinsame fällen. da euer haus noch nicht steht kann man doch per seil die bäume beim ansägen auf euer grundstück fallen lassen. holz für den kamin teilen, äste schreddern und auf beete verteilen. warum immer er gedanke wie es rein rechtlich aussieht.

Richtig gute Idee - wäre ALLEN zu wünschen, dass die umsetzbar ist.

Hey,

Ach ja....der deutsche Nachbarschaftsstreit.....^^

Also wenn die Bäume zum Teil auf euren Grundstück stehen, denn muss er sie fällen, wenn ihr das sagt, und denn versteht sich das mit den Ästen ja von alleine...^^

Liebe Grüße

Vielen Dank! Ich habe noch vergessen, dass ich das Grundstück von meinem Vater jetzt überschrieben bekomme wegen der 6 Jahresfrist, wo die Bäume gepflanzt wurden. Wir sind ja jetzt neuer Besitzer, kann man da noch Einspruch wegen den Bäumen einlegen oder geht das nur, wenn sie frisch gepflanzt wurden?

@noiram78

Du fragst am besten beim Ordnungsamt nach.

@PhoenixXY

Bitteschön! Ganz genau so ist es! :-))

Beste Grüße

Wir möchten es mit ihm im Guten versuchen, aber vorher ist es eben interessant, wie es rechtlich aussieht. Ist ja klar, dass man sich darüber vorher informiert. Wir haben früher eine Landwirtschaft gehabt und immer noch einen Wald und wir wissen sehrwohl, wie man Bäume fällt bzw. das drumherum versorgt:-)

Noch nicht mal angefangen mit Haus aufrichten und schon Streit..... sehr gut.....