Ist doppelte Grundstückseinfriedung erlaubt in NRW?

3 Antworten

wenn er das auf seinem grundstück macht und die höhe des sichtschutzes , die bei eurer gemeinde gestattet sind, einhält... ja

Solange es nicht höher als 2 meter sind darf er soweit ich weiß soviele zäune hinbauen wie er will..

"soviel ich weiß" ist zu wenig und falsch.

Einfriedungen müssen nach den Landesbauordnungen "unmittelbar an der Grundstücksgrenze" errichtet werden, sonst sind es keine. Diese Einfriedungen darf jeder Grundstückseigentümer selber errichten, auch zwei nebeneinander. Zu beachten ist dabei lediglich, dass inb jeder Landesbauordnung unterschiedliche Höhen vorgeschrieben wird, ab denen derartige Einfriedungen baugenehmigungspflichtig werden; trifft dies zu muss die Bauaufsicht die Nachbarschaft anhören, sonst nicht.

"Sichtschutzwände" abseits der Grenze ,müssen die Mindestabstandsfläche einhalten und sind "Nebenanlagen" im Sinne des Bauplanungsrechts. Zur Zulässigkeit von Nebenanlagen gibt es Festsetzungen in Bebauungsplänen, Vorschriften in Ortsbausatzungen und in der BauNVO. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist jedoch nicht "nachbarschützend", d.h. den Nachbarn geht das nichts an.