Kommt der Nachbar damit durch?

11 Antworten

Ich glaube mit dieser Frage ist es besser einen Anwalt aufzusuchen. Ich finde es natürlich nicht fair, einfach so einen Zaun zu bauen. Die Frau hätte schon mit dir mal drüber reden können, um vielleicht eine faire Lösung für beide Parteien zu finden. Aber ein Anwalt ist hier wohl eher richtig.

Wennst kein eingetragenes Fahrtrecht hast kannst s

Ohne Detailkenntnisse über die exakten Rechtsverhältnisse ist hier jeder Rat sinnlos.

Grundsätzlich steht es natürlich der Eigentümerin frei, ihr Grundstück einzuzäunen (im Rahmen der lokalen Satzung). Ob hier ein Wegerecht besteht oder nur jahrelang eine Duldung - evtl. auch Unkenntnis - des Vorbesitzers vorlag, kann nur durch Einblick in das Grundbuch geklärt werden. Steht dort nichts von Wege- bzw. Befahrrecht, ist die Nachbarin berechtigt, jederzeit auf Grundlage der exakten Grundstücksgrenzen eine weitere Nutzung durch Dritte zu unterbinden. Ein (Not-)Wegerecht besteht hier übrigens nicht, da der Zugang aus öffentlichem Straßenraum ja weiterhin möglich ist. Ein Befahrrecht zu einer Garage, deren Zufahrt nur durch fremden Grund erfolgen kann, ist im Grundsatz widerrechtlich, sofern nicht explizit durch den Besitzer des Grundes eingeräumt. Seid ihr Mieter oder Eigentümer? Ihr hättet ggfs. Regressansprüche gegen den Vermieter bzw. Verkäufer (alles vorbehaltlich der Frage, ob die Grenzziehung korrekt ist oder nicht). -> Anwalt.

ja klar darf sie das :)

und wenn dir die original-grundstücksgrenzen bekannt sind, wieso ignorierst du diese dann und baust so dass es für dich problematisch ist wenn du nicht ihr grundstück mitbenutzen kannst?

hausbesitzer wechseln, meinungen und freundschaften ändern sich, aber das gebaute bleibt stehen .. also von vornherein so bauen, dass einem nichts und niemand anpissen kann, auch der beste freund nicht :)

DH! Und die "Garage" ist eigentlich nur ein zweckentfremdeter Schuppen.

Gewohnheitsrecht meint nun nicht, alles tun zu dürfen, was man schon immer durfte oder sich herausgenommen hat. Ganz offenbar fuhrst du ohne explizites Wegerecht (Grundbuch) gewöhnlich einen Dreiviertelmeter auf dem Nachbargrundstück in deine Garage, was sie als Neueigentümer nun nicht weiter so hinnehmen muß :-O

Maßgeblich ist ihre Grundstücksfläche lt. Grundbuchauszug und Flurstückangeben des Katasteramts (Grenzstein), das sie einfrieden kann wie sie mag und es die örtlichen Bestimmungen darüber hergeben :-)

G imager761