Unser Nachbar will den Zaun zu unserem Grundstück erneuern. Dort wächst die Hecke bis ran. Sind wir verpflichtet auf unserem Grundstück Baufreiheit zu schaffen?

6 Antworten

Bundesland? Je nachdem gibt es unterschiedliche Vorschriften zu Abstandsflächen.

Seit wann steht die Hecke?

Ansonsten sei auf § 910 BGB verwiesen. Wenn der Zaun des Nachbarn vollständig auf dessen Grund steht, wäre es durchaus denkbar, dass Zweige Deiner Hecke bereits in dessen "Luftraum" eingedrungen sind.

Lebrecht 
Fragesteller
 25.08.2015, 13:52

Sachsen. Wir haben das Grundstück seit Nov. letzten Jahres in Erbpacht, da stand die Hecke schon...

Nein was auf euren Grundstück ist bleibt eure Sache, außer er belästigt die umgehenden Bewohner sei es Gestank etc. In denn fall das euer Nachbar euren Zaun machen möchte könnt ihr ihn es verbieten. Und wenn er sich nich dran hält könntet ihr sogar Gerichtlich gegen ihn Vorgehen.. Mein Tipp einafch mal fragen was er machen möchte und warum. Aber wenn er es Zahlt einfach über einen Neuen Kostenlos Zaun freuen. MFG

Lebrecht 
Fragesteller
 24.08.2015, 21:04

Wir haben ja nix gegen einen neuen Zaun. Wir haben nur eben keine Zeit, Baubeginn soll am 01.09. sein, die Hecke, insgesamt sicher 100m, selber zu schneiden...

lesterb42  25.08.2015, 08:08

Gerichtlich gegen den Nachbarn vorgehen ist eine Superidee, wenn man zeitnah umziehen möchte. Sonst nicht.

Die Hecke darf nicht in das Grundstück des Nachbarn hineinragen. Ihr müsst die Hecke insoweit beschneiden. Wenn es an der Zeit fehlt, müsst ihr die Arbeit in Auftrag geben. Wenn Ihr erst später Zeit habt, solltet Ihr mit den Nachbarn reden, ob die Arbeiten zum Zaun nicht auch später erfolgen können.

Alternativ könnete auch nur der alte Zaun entfernt werden. Eure Hecke ist doch Einzäunung genug.

Kann man kaum beantworten. Es kommt auf das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes an. Und das kennen wir nicht.

Lebrecht 
Fragesteller
 25.08.2015, 13:49

Leipzig in Sachsen

furbo  26.08.2015, 07:47
@Lebrecht

Das saechsische Nachbarrechtsgesetz kennt zwar ein Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagsrecht, aber keine Bueschezurueckschneidepflicht. Nein, wenn die Buesche dem saechsischem Recht entsprechend dort stehen, bist du nicht in der Pflicht, sie wegen nachbarlicher Bauarbeiten zurueckzuschneiden.

Nein, das ist seine Sache, das macht er von seinem Grundstück aus oder?

Lebrecht 
Fragesteller
 24.08.2015, 20:59

Das schon. Aber die, also der Nachbar ist ein Kleingartenverein, brauchen wohl Baufreiheit u. meinten wir seien dazu verpflichtet dafür zu sorgen bzw. finanziell dafür aufkommen, wenn es jemand von denen täte?!? Die Hecke wächst auf unserer Seite tatsächlich bis an den alten Zaun ran...

RobertLiebling  24.08.2015, 22:43
@Lebrecht

Die Hecke wächst auf unserer Seite tatsächlich bis an den alten Zaun ran...

Wenn wir mal davon ausgehen, dass der Zaun nicht auf der Grenze, sondern noch auf dem Grundstück des Nachbarn steht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html