Teilzeitarbeit 4-Tage-Woche Stundenberechnung
Guten Morgen,
ich arbeite in einer Physiotherapie als Bürokraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 24 Stunden, die ich an 4 Arbeitstagen von Dienstag bis Freitag mit unterschiedlicher täglicher Arbeitszeit leiste. Aus meinem Arbeitsvertrag gehen zwar die 24 Wochenarbeitsstunden hervor und auch der Urlaub ist wohl mit 16 Tagen pro Jahr für Teilzeitbeschäftigte richtig berechnet. Dass meine Arbeitswoche aber nur 4 Tage hat und die Arbeitszeit pro Tag, ist eine mündliche Vereinbarung zwischen meiner Chefin und mir. So arbeite ich z. B. Dienstags 7,0 Stunden, Mittwochs 5,5 Stunden, Donnerstags 4 Stunden und Freitags 7,5 Stunden.
Vergangene Woche erklärte mir meine Chefin, dass jeder Urlaubstag und jeder Krankheitstag in meinem Fall mit 6 Stunden berechnet werden, falls ich aber gedenke, Überstunden z. B. Freitags "abzubummeln" müsste ich 7,5 Stunden abrechnen.
Das würde für mich bedeuten, würde ich Freitags einen Tag Urlaub nehmen müssen (wie z. B. am Freitag nach Himmelfahrt) hätte ich 1,5 Minusstunden.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass schon die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag nicht richtig ist. Wie gesagt: im Arbeitsvertrag ist die 4-Tage-Woche nicht festgeschrieben. Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke!
9 Antworten
DAs, was du über deinen Arbeitsvertrag in Sachen Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, etc. berichtest ist dlat gesetzeswidrig!
Wenn man davon ausgeht, dass dein Urlaubsanspruch korrekt ermittelt wurde (kommt ungefähr hin), dann entsprich ein Urlaubstag bei einer Teilzeitkraft einem Arbeitstag, als 4 Std.
Wenn du über die 4 Std/Tag arbeitest, dann sind das Überstunden, die dementsprechend zu 4 Std.=1 Arbeitag umgerechnet und abgebummelt oder ausbezahlt gehören. Bedenke, dass dich deine Chefin beim Abbumeln bescheißt und bei einer Auszahlung bescheißt sie die Sozialversicherung. Wenn deine üblichen Arbeitszeiten weit über der vereinbarten Arbeitszeiten liegen, dann tut sich dadurch eine Versicherungslücke auf!
Wenn du keinen Wert auf dem Fortbestand dieses Arbeitsverhältnisses legst, dann würde ich es uf ein Arbeitsgerichtsverfahren einlassen.
Aus der Sicht mit der Sozialversicherung hab ich das noch gar nicht betrachtet. Das ist ein guter Aspekt. Das muss ich mir für meine Argumentation merken!!! Danke!
Moin,
Urlaub wird NIE nach Stunden berechnet, sondern nach Tagen. Zudem sind dann natürlich die 16 Tage völlig falsch. Als Grundlage gilt hier der gesetzliche Urlaubsanspruch mit mindestens xx Tagen im Jahr (je nach Branche und Alter). Anders kann man das gar nicht rechnen.
Das ist schon alleine die Logik. Du hast mit 24/Woche eine Komplette Woche Urlaub. Würde es nach Stunden berechnet, so würden Dir zu viele Stunden abgezogen, bei den ohnehin schon zu geringen Urlaubstagen.
Klär das mal mit dem AG ab. Der schaltet natürlich auf Stur, weil er das wohl nicht kapiert/kapieren will. Mal ihm das am besten auf und macht entsprechend eine Vertragsänderung, denn das Arbeitsgericht wird es sonst machen. Aber eigentlich sollte er über diese Regelung erfreut sein, denn das verhindert viel Arbeit für nix und eben solche blöden Unklarheiten.
Ich war lange genug Geschäftsführer mit ausschließlich Teilzeitkräften (26Std./woche, denn keine Kindergärtnerin schafft 40 Stunden ohne Burnout) Dafür bekamen die leider mehr Geld und mehr Urlaub .... aber das ist eine soziale Einstellung die eben diese Berufsgruppe nicht hat. (Ausnahmen bestätigen die Regel)
mfg
"Klär das mal mit dem AG ab. Der schaltet natürlich auf Stur, weil er das wohl nicht kapiert/kapieren will."
Wie weiter unten schon angeführt: Meine Chefin verlässt sich ganz auf ihr Steuerbüro und das hat - so ihre Aussage - Einblick in die Materie mit entsprechender Rechtssprechung. Außerdem macht das Steuerbüro sowas öfter. Aber was schon immer falsch gemacht wurde, wird irgendwann nicht automatisch richtig, oder?
Danke für deinen Kommentar!
Für dich und deine Chefin ist dein Arbeitsvertrag bindend. Wenn darin eine 5-Tage-Woche angegeben ist, ist es egal, ob du die Arbeitsstunden mit Genehmigung der Chefin an drei, vier oder fünf Tagen ableistest. Stehen keine Angaben über die wöchentlich zu arbeitenden Tage drin, ist es egal, ob du an einem Tag Urlaub nimmst oder krank wirst. Die Stunden zählen hier nicht, die du sonst gearbeitet hättest. Du kannst auch mal bei der Gewerkschaft anrufen. Die geben auch Nichtmitgliedern eine kurze Auskunft.
Danke für Deine Antwort! Aus meinem Arbeitsvertrag geht gar keine "?-Tage-Woche" hervor (es könnte sich theoretisch auch um einen Vertrag für eine 6-Tage-Woche handeln). Es steht lediglich geschrieben: Beginn, Ende und Aufteilung der Arbeitszeit richten sich nach den Weisungen des Arbeitgebers. Allein aus dem Passus "Urlaub" kann man herauslesen, dass es sich bei meinem Arbeitsverhältnis um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, bei der mir 16 AT Urlaub pro Jahr zustehen. :-)
Sie hat eine 4-Tage Woche vereinabart.
Deswgen liegt hier Beschiss vor!
Mündliche Vereinbarungen haben keinen Bestand bei der Arbeitszeit- und Urlaubsregelung. Damit ist der gesamte Vertrag nichtig und es gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Siehe bitte meinen Kommentar.
Danke
Die nette Chefin misst da aber ganz offensichtlich mit zweierlei Maß. Sie kann nicht einerseits mit dir eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit auf vier Tage mündlich vereinbaren, andererseits aber eine gleichmäßige Stundenzahl für Urlaub/Krankheit usw. einsetzen. Mit Urlaub kannst du auch keine Minusstunden produzieren! Da muss der Urlaub eben auf deine mündlich vereinbarte Arbeitszeit angepasst werden, wenn nicht, ist das reine Willkür. - Deine Chefin pickt da in punkto Arbeitszeit für sich die Rosinen aus dem Kuchen und lässt dir den Rest. Tolle Kiste, die Dame macht sicher Karriere... - Es stellt sich für dich aber sichere ein Problem: Wie bringst du ihr bei, dass sei schief liegt??? :-o
Meine Denke!
Ich denke, ich kann nochmal vorsichtig an sie herantreten, weil sie sich in ihren Aussagen einzig und allein auf ihr Steuerbüro mit seinen Berechnungen und Auskünften verlässt.
ist alles komplett vereinbarungsbasis! der arbeitsvertrag muss nur die wöchentliche arbeitszeit und das einkommen aussagen, arbeitszeiten und arbeitsaufteilung ist vereinbarungssache! solange sich hierbei ans gesetz hinsichtlich von pausen- und urlaubszeiten gehalten wird hast du keinen grund das ganze zu hinterfragen
ich hatte noch nie einen arbeitsvertrag in dem genaue arbeitszeiten vereinbart waren, sowas gibts fast nie
Eine Kollegin sagte neulich, man müsse sich daran gewöhnen, auf der untersten Stufe der Leiter zu stehen. - Das heißt aber noch lange nicht, dass man den Zustand nicht ändern kann und es heißt erst recht nicht, dass man von den oberen Stufen der Leiter nach unten Tritte verteilen darf!!!
Nun, leider ist es im Osten manchmal nicht so einfach, wenn man froh darüber ist, überhaupt einen versicherungspflichtigen Job zu haben!
Klar, amn kann alles unter gleich starken Vertragspartnern vereinbaren. Aber mann muss sich doch nicht alles gefallen lassen, auch wenn man sich als angestellte bewirbt! Ich hätte so einen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.