Darf der Arbeitgeber willkürlich die Arbeitszeit ändern / kürzen?
Ich arbeite in Teilzeit 30 Stunden pro Woche. Letztes Jahr war ich leider oft krank und in Behandlung. Heute habe ich eine "Änderung zum Arbeitsvertrag" bekommen mit sinngemäß nachfolgendem Inhalt:
...Im Jahr 2012 waren Sie (so-und-so-viele) Arbeitstage krankgeschrieben, was bei ihrer Teilzeit (30 Stunden pro Woche) insgesamt über 8 Wochen bedeutet. Wir wollen ihre Arbeitskraft schützen, weshalb ab 01.02. die Arbeitszeit auf 20 Stunden reduziert wird...
Das ist sehr schwer für mich, denn ich brauche das Geld! Darf der Arbeitgeber einfach so (3 Tage vor Monatsende) den Arbeitsvertrag einseitig dahingehend ändern? Darf er es überhaupt ohne Rücksprache mit mir, und ist nicht zumindest eine entsprechende Frist einzuhalten?
Ich bin total verzweifelt, was soll ich machen, hat irgendjemand vielleicht einen Rat oder kennt sich aus?
5 Antworten
Geh bitte zum Arbeitsgericht, bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass Dich dort beraten!
Bitte unterschreibe vorher NICHTS!!!
Alles Gute
meines wissens wenn er es im vertrag festsetzt darf er es auch du musst es ja nicht annehmen such dir was anderes und dann geh von dort weg
Ein Arbeitgeber darf nicht einfach so die Arbeitszeit kürzen. Dass muss einvernehmlich geschehen, Auch wenn es für dich nicht positiv ist.
Das geht so einfach natürlich nicht.
Ein Änderungsvertrag kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen werden. Andernfalls muss der ArbG eine Änderungskündigung aussprechen, bei welcher er die Fristen einer Beendigungskündigung einzuhalten hat.
Darüber hinaus ist der ArbG nicht berechtigt, ohne ein sog. Rückkehrgespräch und ein Betriebliches Eingliederungsmanagement über deinen Kopf hinweg zu befinden, dass deine krankheitsbedingten Ausfallzeiten im Zusammenhang mit der Arbeit in der Form stehen, dass du durch eine Reduzierung der Arbeitszeit geschützt werden musst. Zunächst einmal hat er in Zusammenarbeit mit dir herauszufinden, was überhaupt seinerseits getan werden kann oder muss, um deine Ausfallzeiten reduzieren zu können. Das der ArbG eine Fürsorgepflicht hat und deine Arbeitskraft schützen muss berechtigt ihn zu einer solchen Maßnahme aber keineswegs.
Du kannst ihm nun mitteilen, dass du mit dieser Änderung nicht einverstanden bist und dich im Zweifel anwaltlicher Hilfe bedienen wirst.
Habt ihr einen Betriebsrat? Ansonsten würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen, der spezialisiert ist auf Arbeitsrecht. Es gibt immer bestimmte Fristen, und außerdem könnte nichts unternehmen gleich bedeutend sein mit akzeptieren.