Darf der Arbeitgeber willkürlich die Arbeitszeit ändern / kürzen?

5 Antworten

Geh bitte zum Arbeitsgericht, bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass Dich dort beraten!

Bitte unterschreibe vorher NICHTS!!!

Alles Gute

meines wissens wenn er es im vertrag festsetzt darf er es auch du musst es ja nicht annehmen such dir was anderes und dann geh von dort weg

Ein Arbeitgeber darf nicht einfach so die Arbeitszeit kürzen. Dass muss einvernehmlich geschehen, Auch wenn es für dich nicht positiv ist.

Das geht so einfach natürlich nicht.

Ein Änderungsvertrag kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen werden. Andernfalls muss der ArbG eine Änderungskündigung aussprechen, bei welcher er die Fristen einer Beendigungskündigung einzuhalten hat.

Darüber hinaus ist der ArbG nicht berechtigt, ohne ein sog. Rückkehrgespräch und ein Betriebliches Eingliederungsmanagement über deinen Kopf hinweg zu befinden, dass deine krankheitsbedingten Ausfallzeiten im Zusammenhang mit der Arbeit in der Form stehen, dass du durch eine Reduzierung der Arbeitszeit geschützt werden musst. Zunächst einmal hat er in Zusammenarbeit mit dir herauszufinden, was überhaupt seinerseits getan werden kann oder muss, um deine Ausfallzeiten reduzieren zu können. Das der ArbG eine Fürsorgepflicht hat und deine Arbeitskraft schützen muss berechtigt ihn zu einer solchen Maßnahme aber keineswegs.

Du kannst ihm nun mitteilen, dass du mit dieser Änderung nicht einverstanden bist und dich im Zweifel anwaltlicher Hilfe bedienen wirst.

Habt ihr einen Betriebsrat? Ansonsten würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen, der spezialisiert ist auf Arbeitsrecht. Es gibt immer bestimmte Fristen, und außerdem könnte nichts unternehmen gleich bedeutend sein mit akzeptieren.