Stundenberechnung am Feiertag

3 Antworten

Wenn Du ohne Feiertag auch 3,5 Stunden gearbeitet hättest, muss der AG Dir auch 3,5 Stunden berechnen.

Es gilt das "Entgelt- oder Lohnausfallprinzip". Da wird auf die regelmäßige Arbeitszeit abgestellt (evtl. mit einer Durchschnittsbetrachtung oder Schichtplan). Wenn also regelmäßig mehr gearbeitet wird, muss dies auch bei Krankheit oder Feiertag beachtet werden (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz)

Familiengerd  08.01.2015, 12:56

Aber auch § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen".

Das Gesetz ist in dieser Frage eindeutig zu Deinen Gunsten: Du bist für 3,5 Stunden zu bezahlen!

Im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" heißt es in Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Wenn Du an dem wegen des Feiertags ausgefallenen Arbeitstag also 3,5 Stunden gearbeitet hättest, sind diese auch zu bezahlen!

3 Stunden, denn die sind vertraglich festgelegt.

Familiengerd  08.01.2015, 12:57

Falsch!

Siehe Antwort von Hexle2 und von mir!