Stundenausgleich bei Urlaub oder Krankheit?
Meine im Arbeitsvertrag festgelegte monatliche Arbeitszeit beträgt 140 Stunden bei einer 4 Tage Woche. Tage wie Urlaub oder Krankheit werden laut Vertrag mit 7,95 Stunden ausgeglichen. Je nach Anzahl der Arbeitstage würde diese Stundenzahl dann aber meiner Meinung nach nicht stimmen. Beispiel: Monat Juni mit 16 Arbeitstagen 140/16=8,75. Das heißt wäre ich zum Beispiel den kompletten Juni krank gewesen, hätte ich Minusstunden. Ist dies zulässig, oder müssten nicht eher die 7,95 Stunden je nach Monat berechnet werden?
3 Antworten
Und wie viele Urlaubstage musst du nehmen, damit du eine Woche frei machen kannst? Wenn es nicht 4 sondern 5 sind ist wieder alles richtig und wunderbar gelöst. Außerdem auch ganz normal.
Dann überlasse ich das Feld mal denen, die sich wirklich auskennen :)
Ich denke aber dass es in deinem Fall um den Schnitt des ganzen Jahres geht, denn es sind ja nicht jeden Monat nur 16 Arbeitstage, sondern auch mal mehr wenn man mal Pauschal einen Wochentag pauschal streicht und nicht weiter nach den Monatsstunden schaut.
Ist deine Arbeitszeit pro Tag denn wirklich bei 8.75 Stunden? Wenn man da noch ne Pause zurechnet bist du ja dann jeden der 4 Tage 10 Stunden auf der Arbeit.
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (§4) ist ein Arbeitstag bei Krankheit so zu bezahlen, als wäre an diesem Tag gearbeitet worden. Es können also keine Minusstunden entstehen. Die Regelung in deinem Arbeitsvertrag kann die Wirkung eines Gesetzes nicht außer Kraft setzen und ist daher irrelevant.
Für mehr Details empfehle ich in der nachfolgenden Frage die Antwort von Hexle 2:
Hier wird mit dem Jahresdurchschnitt gerechnet. Wenn in deinem Vertrag lediglich die Stunden, nicht aber der Stundenlohn genannt sind, ist das korrekt.
In meinem Vertrag wird der Stundenlohn genannt.
Ich muss 4 Tage Urlaub nehmen um eine Woche frei zu haben