Wie viele Stunden werden pro Urlaubstag/Feiertag/Krankheitstag gutgeschrieben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann mich meinen Vorrednern überhaupt nicht anschließen. Überstunden gehören zwar nach den bereits genannten Bestimmungen nicht in die Durchschnittsberechnung. ABER: wenn regelmäßig mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geleistet wird, ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit die maßgeblich Größe und nicht das, was im Vertrag steht. Überstunden fließen insofern also sehr wohl in die Durchschnittsberechnung ein.

BUNDESARBEITSGERICHT

Az.: 5 AZR 610/01

Urteil vom 09.07.2003

Die Berechnung von Stunden im Urlaubs- oder Krankheitsfalle richtet sich IMMER nach dem, was im Vertrag vereinbart wurde. Bei Dir also 5 Stunden/Tag.

Wenn Du also mehr arbeitest, dann bekommst Du natürlich mehr ausbezahlt. Hast Du Urlaub oder bist krank, kriegst Du nur Dein Grundgehalt ausgehend von einer 30 Stunden/Woche

Gesetz ist dein Arbeitsvertrag.

Urlaub wird nur mit den 30 Std. berechnet.

Die 5 Stunden pro Urlaubs-Feiertag- oder Krankheitstag sind in Ordnung. Im Bundesurlaubsgesetz § 11, Abs. 1 steht dazu: Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlichen für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

Bei Feiertag oder Krankheit gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz § 4: Für den Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Zum Arbeitsentgelt gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt.

Auch beim Entgeltfortzahlungsgesetz wird wie beim Urlaubsgesetz der Durchschnitt genommen. Das bedeutet, dass Überstunden nicht in die Berechnung kommen. Anders wäre es bei Zulagen für Schicht, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese würden in den Bruttoverdienst mit eingerechnet werden.