Urlaubsanspruch bei 129 Stunden monatlich!?

6 Antworten

Halte Dich an die Antwort von Sophia87 - diese Berechnung stimmt, da der Urlaubstag unabhängig von den zu leistenden Stunden ist - es zählrn nur die Tage welche Du je Woche arbeiten musst - dannach richten sich Deine Urlaubstage und Deine Bezahlung ist dann der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn - je nach Tarifvertrag aber ohne Überstundenbezahlung! Diese Beechnungsformel steht nicht im Urlaubsgesetz, kann jedoch tariflich vereinbart sein - bei Betriebsrat oder Gewerkschaft nachfragen. Gesetz kannst Du hier nachlesen: www.dejure.org Alles Gute!

Ok danke das hat mir schon etwas geholfen :) Aber wieviele Tage muss ich mir dann Urlaub nehmen um eine Woche Urlaub zu haben? 4 oder vill 5?

Das ist schon alles richtig so! Du hast eine 3/4 Stelle, also keine Vollzeitbeschäftigung. Da wird dein Urlaub entsprechend gerechnet: Ab 25 Jahre bekommt ein Vollzeitbeschäftigter 26 Tage Urlaub im Jahr. DAs teilst du nun durch 4 und nimmst das Ergebnis mal 3 dann hast du genau 19,5 Tage für einen Besschäftigten mit eine 3/4 Arbeitsstelle. Und der Sonderurlaub wird genauso berechnet: % Tage Zusatzurlaub für einen Vollbeschäftigten = 3 Tage Zusatzurlaub bei einer 3/4 Stelle.

Und deine Arbeitszeit ist monatlich festgelegt, d.h. du kannst theoretisch die 129 Stunden innerhalb kurzer Zeit arbeiten oder auf den ganzen Monat verteilt. Da hat dein Arbeitgeber viel Spielraum um dich nach seinen Bedürfnissen einzusetzen. Aber eben nur 129 Stunden im Monat. Alles danach sind Überstunden oder du hast den Rest des Monats frei. Das must du mit deinem Chef im Einzelfall absprechen.

Sonderregelungen gelten für Jugendliche und Schwerbehinderte: Ihnen stehen je nach Lebensalter 25 - 30 Urlaubstage zu (§ 19 Jugendarbeitsschutzgesetz). Schwerbehinderte erhalten gemäß § 47 Schwerbehindertengesetz einen jährlichen Zusatzurlaub von 5 Tagen. In den meisten Unternehmen werden durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag zusätzliche Urlaubstage gewährt.

  1. Was gilt für Teilzeitkräfte? Der Anspruch auf Erholungsurlaub knüpft an den Bestand eines Arbeitsverhältnisses an. Er besteht gleichermaßen in Vollzeit- wie auch in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Teilzeitkräften, die an jedem Tag der Arbeitswoche arbeiten (z.B. jeweils nur Halbtags), steht der volle Urlaubsanspruch zu. Dagegen ist bei Teilzeitkräften, die nicht an jedem Arbeitstag der Woche arbeiten, die Anzahl der geleisteten Arbeitstage mit der Vollarbeitswoche rechnerisch in Bezug zu setzen. Sofern ein Arbeitnehmer z.B. nur an 4 Tagen einer Fünftagewoche arbeitet, erhält er auch nur 4/5 des vollen Urlaubsanspruches. Der Urlaubsanspruch berechnet sich wie folgt:

Die Gesamturlaubstage für Vollzeit-Beschäftigte (z.B. 20 Tage) werden durch die Anzahlt der Arbeitstage pro Kalenderwoche für Vollzeitkräfte (z.B. 5 Tage) geteilt und das Ergebnis mit der Anzahl der Arbeitstage, die der geringfügig Beschäftigte pro Woche arbeitet, multipliziert (z.B. 3 Tage). Im Beispielsfall ergeben sich 12 Urlaubstage [ (20 : 5) x 3].

Gibt es keine Urlaubsregelung im Betrieb, gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Danach haben Teilzeit-Beschäftigte Anspruch auf 24 Werktage Mindesturlaub, wenn sie an 6 Tagen in der Woche arbeiten (bei 5 Tagen 20 Tage Mindesturlaub; bei 4 Tagen 16 Tage Mindesturlaub; bei 3 Tagen 12 Tage Mindesturlaub, bei 2 Tagen 8 Tage Mindesturlaub; bei 1 Tag 4 Tage Mindesturlaub).

Halbe Urlaubstage sind dabei gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubstage aufzurunden. Ergeben sich Bruchteile von Urlaubstagen, die weniger als die Hälfte eines Tages betragen, sind sie in diesem Umfang zu gewähren (z.B. 1/3 Urlaubstag).

Ok danke das hat mir schon etwas geholfen :) Aber wieviele Tage muss ich mir dann Urlaub nehmen um eine Woche Urlaub zu haben? 4 oder vill 5?

Die genaue Formel kenne ich auch nicht aber bei Teilzeitkräften kommt eigentlich immer eine logische Entsprechung der Differenz der monatlichen Stundenzahl und der Urlaubstage heraus und da du etwa 20 Prozent weniger als eine Vollzeitkraft arbeitest würde ich sagen stimmt die Zahl der Urlaubstage,. Was die zusätzlichen Urlaubstage durch die Behinderung angeht gibt es eine Staffelung nach Schweregrad und die fünf Tage gibt es erst ab 60 oder 70 Prozent.

Das hätte jede Glaskugel zuverlässiger beantwortet.

normaler weise hilft da dein arbeitsvertrag da müsste das drinne stehen meistens

normaler weise, ja....

Steht es aber leider nicht!

Ich habe alle wichtigen Absätze zum Urlaub und Arbeitszeit hier erwähnt.

Danke trotzdem.

@extann

Doch! Steht alles drin!

@christa23

wat den jetzt???

@GelberAffe007

Die Auszüge aus dem Arbeitsvertrag die in der Frage angeführt wurden enthalten meiner Meinung nach alle Informationen nach denen gefragt wurde.

@christa23

also habe ich doch recht :)))))