Teilzeit mit Kind plötzlich am Nachmittag arbeiten?

3 Antworten

Ich stelle nur einmal die rein rechtliche Situation dar:

Wenn es keine schriftliche oder beweisbar mündliche Vereinbarung gibt, auf die Du Dich bezüglich Deiner Arbeitszeiten berufen kannst, gibt es keine "Gewohnheitsrecht" auf bestimmte Arbeitszeiten, selbst wenn sie über viele Jahre lang praktiziert wurden.

Der Arbeitgeber darf dann nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1 seine Anordnungen treffen:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Aber: 

Hier ist auch vom "billigen Ermessen" die Rede. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zwingend die persönlichen Belange des Arbeitnehmers unbedingt berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!

Wenn es dem Arbeitgeber also zuzumuten ist, seine Dienstpläne so zu organisieren, dass Dir die eventuell zwingend notwendige Betreuung Deines Kindes ermöglicht wird, dann darf er Seine Entscheidungen nicht durchsetzen!

"Zur Not"/letztendlich müsste im Streitfall darüber ein Gericht entscheiden.

Ich kann die allgemeine betriebliche und Deine eigene Situation in diesem Fall nicht beurteilen, auch nicht die Frage beantworten, ob Du in der Lage oder auch willens bist, in eine solche Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber zu treten - diese Frage muss Du Dir selbst beantworten.

Das hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist, dass du auch jeden Tag "Spätschicht" machen musst, dann wirst du dich entscheiden müssen. Habt ihr einen Personalrat- bist du in der Gewerkschaft- hol dir da Unterstützung.

Shawnnaa 
Fragesteller
 14.06.2017, 16:10

Danke. Werde mich wahrscheinlich entscheiden müssen :( 

Familiengerd  14.06.2017, 21:13

Ganz so einfach ist es nicht für den Arbeitgeber (jedenfalls dann nicht, wenn es "nach Recht und Gesetz" geht).

Bei seinen Entscheidungen muss der Arbeitgeber zwingend die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen.

So schreibt es jedenfalls verbindlich die Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" vor, die dem Arbeitgeber solche Entscheidungen im Rahmen von Verträgen, Betriebsvereinbarungen und Gesetzen erlaubt, ihn aber zugleich zwingend verpflichtet, seine Entscheidungen nur "nach billigem Ermessen" zu treffen!

Wenn du im Vertrag nur stehen hast 20 Stunden wöchentlich, hat der betrieb das Direktionsrecht, wann du arbeiten musst.

Anders wäre es, wenn du definitiv deine jetzige Arbeitszeit im Vertrag hättest. Dann wäre das nur via Änderungskündigung möglich.

Shawnnaa 
Fragesteller
 14.06.2017, 16:09

Danke. Im Vertrag steht leider nur 20std alles was damals müntlich vereinbart wurde, würde nicht zählen. 

DerHans  14.06.2017, 16:11
@Shawnnaa

Auch mündliche Vereinbarungen gelten zwar, aber sie sind später kaum zu beweisen.

Familiengerd  14.06.2017, 21:06

Direktionsrecht

Das Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" verpflichtet den Arbeitgeber aber auch zwingend, seine Entscheidungen nur "nach billigem Ermessen" zu treffen!

Das heißt, dass er die persönlichen Belange des Arbeitnehmers unbedingt berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!