Teilzeit mit Kind plötzlich am Nachmittag arbeiten?
Hallo Liebe Community, Ich bin seit mittlerweile 12 Jahren im Einzelhandel tätig ! Bis jetzt gabs auch keine Probleme da ich seitdem der Kleibe auf der Welt ist nur Teilzeit angestellt bin (20 std die Woche) sprich 2x die Woche von 10-19 Uhr und 1x die Woche von 10-14 Uhr ! Nun soll Geld gespart werden und eine Vollzeitkraft entlassen werden was für mich jetzt bedeutet jeden Tag von 14-19 Uhr arbeiten. Mein Sohn ist 10 Jahre alt und müsste dann jeden Tag alleine bleiben ! Fußballtraining,Hilfe bei den Hausaufgaben etc. würde alles nicht mehr funktionieren, da ich erst um 20:30 Uhr Ca zuhause wäre ! Nun meine Frage.. kann der Plan Einfachso geändert werden ? Muss nächste Woche schon anfangen. Ich hatte noch nie Probleme war noch nie krank oder ähnliches wûrde die Arbeit so gerne behalten, aber mein Sohn geht nun mal vor . Bin ratlos und weiß nicht wie ich da vorgehen soll ?
3 Antworten
Ich stelle nur einmal die rein rechtliche Situation dar:
Wenn es keine schriftliche oder beweisbar mündliche Vereinbarung gibt, auf die Du Dich bezüglich Deiner Arbeitszeiten berufen kannst, gibt es keine "Gewohnheitsrecht" auf bestimmte Arbeitszeiten, selbst wenn sie über viele Jahre lang praktiziert wurden.
Der Arbeitgeber darf dann nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1 seine Anordnungen treffen:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Aber:
Hier ist auch vom "billigen Ermessen" die Rede. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zwingend die persönlichen Belange des Arbeitnehmers unbedingt berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!
Wenn es dem Arbeitgeber also zuzumuten ist, seine Dienstpläne so zu organisieren, dass Dir die eventuell zwingend notwendige Betreuung Deines Kindes ermöglicht wird, dann darf er Seine Entscheidungen nicht durchsetzen!
"Zur Not"/letztendlich müsste im Streitfall darüber ein Gericht entscheiden.
Ich kann die allgemeine betriebliche und Deine eigene Situation in diesem Fall nicht beurteilen, auch nicht die Frage beantworten, ob Du in der Lage oder auch willens bist, in eine solche Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber zu treten - diese Frage muss Du Dir selbst beantworten.
Das hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist, dass du auch jeden Tag "Spätschicht" machen musst, dann wirst du dich entscheiden müssen. Habt ihr einen Personalrat- bist du in der Gewerkschaft- hol dir da Unterstützung.
Danke. Werde mich wahrscheinlich entscheiden müssen :(
Ganz so einfach ist es nicht für den Arbeitgeber (jedenfalls dann nicht, wenn es "nach Recht und Gesetz" geht).
Bei seinen Entscheidungen muss der Arbeitgeber zwingend die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen.
So schreibt es jedenfalls verbindlich die Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" vor, die dem Arbeitgeber solche Entscheidungen im Rahmen von Verträgen, Betriebsvereinbarungen und Gesetzen erlaubt, ihn aber zugleich zwingend verpflichtet, seine Entscheidungen nur "nach billigem Ermessen" zu treffen!
Wenn du im Vertrag nur stehen hast 20 Stunden wöchentlich, hat der betrieb das Direktionsrecht, wann du arbeiten musst.
Anders wäre es, wenn du definitiv deine jetzige Arbeitszeit im Vertrag hättest. Dann wäre das nur via Änderungskündigung möglich.
Auch mündliche Vereinbarungen gelten zwar, aber sie sind später kaum zu beweisen.
Direktionsrecht
Das Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" verpflichtet den Arbeitgeber aber auch zwingend, seine Entscheidungen nur "nach billigem Ermessen" zu treffen!
Das heißt, dass er die persönlichen Belange des Arbeitnehmers unbedingt berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss!
Danke. Im Vertrag steht leider nur 20std alles was damals müntlich vereinbart wurde, würde nicht zählen.