Kurzdienste für Vollzeitkräfte rechtens?!

4 Antworten

Hallo liebe Kollegin!

"Novos" hat vor dem Hintergrund des Arbeitszeitgesetzes erst einmal Recht. Die tägliche Arbeitszeit wird hier - an sechs Werktagen! - auf maximal 8 Std und in Ausnahmeällen auf 10 Std. begrenzt. Eine Untergrenze (tägliche Mindestarbeitzeit) gibt es hier nicht.

Du bist jedoch in einem Betrieb beschäftigt, in welchem eine tarifähnliche Regelung (AVR) gilt. In dieser ist meinens Wissens eine - durchschnittliche - regelmäßige Wochenarbeitzeit von 38,5 Std. sowie die Fünftagewoche vereinbart. (angelehnt an TVöD) Daraus errechnet sich dann der Durchschnittswert von 7,7 Std. täglich.

Das Problem mit den verkürzten Schichten ergibt sich dann in Folge einzig daraus, dass diese Fünftagewoche "geknackt" werden könnte, wenn Du die fehlende Stunde nicht durch eine längere Schicht (z.B. Nachtschicht mit 9-10 Std.) im Berechnungszeitraum (Schichtplanturnus = Dienstplan) entsprechend ausgleichst.

In jedem Fall wirst Du jedoch über einen längeren Zeitraum gesehen weniger freie Tage erhalten. Das ist die eigentliche Ersparnis des AG.

Also: Immer den "Maßstab" der Fünftagewoche an den Dienstplan anlegen und bei Verstoß die MAV aktivieren. Deren Job ist, für die Einhaltung der AVR zu sorgen!

Alles Gute und viel Erfolg!

Das ist rechtens, wenn es der Betrieb erforderlich macht un der Betriebsrat zugestimmt hat. Du hast nicht mehr Arbeitszeit, sonderen eine andere Arbeitszeiteinteilung.Du darfst bist zu 10 Stunden tögllich arbeiten, wenn die Arbeitszeit innerhalb 8 Wochen ausgeglichen ist (Arbeitszeitgesetz)

Erstmal danke für die Antwort.

Habe zu der Antwort jedoch noch Fragen.

  1. Was verstehst du unter "wenn es der Betrieb erforderlich macht" ? Bisher dachte ich, dass Kurzdienste für die Arbeitnehmer nur dann zwingend sind, wenn z.B. Insolvenz droht weil zum Beispielt keine Aufträge eingehen (Autoproduktion,...)

  2. Betriebsrat = Mitarbeitervertretung, richtig? Diese MUSS zustimmen ja?

  3. Ich weiß, dass ich nicht "mehr" Arbeitszeit dadurch habe. Jedoch bin ich ÖFTER auf Arbeit, was somit automatisch zu weniger Freizeit führt. (Hin- und Rückweg zudem auch noch!) Das ist ein tiefer Schlag in meine private Wohlbefindlichkeit.

  4. In der AVR ist ja unter Paragraph 9 einiges beschrieben zu Kurzdiensten und Arbeitszeiten, jedoch ist dies für mich Laien sehr undeutlich. Es wird zwar erwähnt, dass 10 Stunden das Maximum pro Tag sind, jedoch wird nichts dazu gesagt, was das Minimum pro Tag ist. Irgendwo muss doch eine Grenze sein zum Thema "Kurzdienste"?!! Was ist, wenn der Arbeitgeber mich nur 5 Stunden pro Tag beschäftigt in Zukunft?! Dann arbeite ich ja jeden Tag des Monats?!

Gibt es nicht so etwas wie ein Arbeitszeitschutz, welcher in etwa besagt "5 Tage die Woche muss man arbeiten, so dass 8 freie Tage pro Monat entstehen" ?!

Ich bitte dringend um Antwort und bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar!

Ich habe in diesem Monat 4 kurzsicht. Viermal 6 Stunden. Wenn ich 8 Stunden arbeite, muss ich nur 3 Tage arbeiten. Ich suche noch nach Gesetz, mein wbl lügt ohne Ende.

Hallo Zunächst erst einmal. Als Pdl kann ich das Problem . Wenn eine Vollzeitkraft reduziert arbeitet,also verkürzt sollte man daran denken das es Sinn macht wenn Das Überstunden Konto es auch her gibt. zumindest hat es meistens organisatorische Gründe. Oft geht es um das abfangen von Arbeitsspitzen. Denn alle wissen das der Pflegeschlussel die Personaldecke regelt. ich finde das grade eine Vollzeitkraft auch mal mehr Freizeit für Familie haben darf. Seht es doch auch mal positiv. Wäre es nicht mal toll gegen12uhr zu Haus zu sein und dann denn ganzen Nachmittag Zeit haben für Kinder und Familie?ohne abgesetzt von der Arbeit kommen den Haushalt schmeissen Wege erledigen und nebenbei genervt und müde sich um Mann und Kind zu kümmern. trotz allem anderthalb sich nichts am Gehalt. Denkt auch mal drüber nach warum ihr pflegt. Es geht um Menschen die ihr betreuen wollt. Maschinen stellt man aus .Und ihr seid auch Mensch. Ichfinde ihr sollten es mal positiv angehen.