Urlaubsanspruch bei Teilzeit, 20 Stunden Woche
Ich möchte nach dem Mutterschutz, erstmal Teilzeit arbeiten.
Bei Vollzeit (40 Stunden) stehen mir 29 Tage Urlaub zu!
Wie rechne meinen Urlaubsanspruch bei einer 20 Stunden Woche, verteilt auf 5 Arbeitstage aus?
5 Antworten
Du hast den gleichen Urlaubsanspruch,egal ob du acht Stunden arbeitest oder nur fünf Stunden pro Tag.Der Urlaub wird nicht nach Arbeitsstunden berechnet,sondern nach Werktagen (sechs Tage/Woche) oder nach Arbeitstagen(fünf Tage/Woche) .Es bleibt also bei einem Urlaubsanspruch von 29 Tagen.
Danke für den Stern.
Wenn du die 20 Stunden auf 5 Tage arbeitest, hast du 29 Tage Urlaub. Du hast als Teilzeitkraft nicht etwa nur noch die Hälfte Urlaub, der Urlaub bleibt bei knapp sechs Wochen. Hättest du die Tage auf drei Anwesenheitstage reduziert, so müsstest du auch nur an diesen Tagen Urlaub nehmen und du hättest dementsprechen 18 Urlaubstage.
Der Urlaubsanspruch berechnet sich nicht nach der täglichen Arbeitszeit usw., sondern nach Werktagen (6 Tage-Woche) oder nach Arbeitstagen (5 Tage-Woche).
Dir entsteht gegenüber Vollzeitkräften kein Nachteil beim Urlaubsanspruch.
Auch bei einer 20 h Arbeitswoche sind und bleiben es 29 Urlaubstage!!
In der Frage wird ausdrücklich auf 20 Stunden pro Woche,verteilt auf 5 Tage, hingewiesen.
Stümmt... Hab ich überlesen. Dann dient es einfach nur zur Info, falls es nicht bekannt ist... ;o)
Dein Urlaubsanspruch ändert sich nicht durch eine geringere Stundenzahl. Sind es 29 Werktage oder Arbeitstage, dass ist ausschlaggebend.
Aber auch nur, wenn die tägl. Arbeitszeit 4h beträgt. Wenn die tägl. Arbeitszeit bspw. 8h beträgt, hierfür dann an weniger Tagen die Woche gearbeitet wird, halbiert sich der Urlaubsanspruch.