Teilzeit arbeiten und die Miete?

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Deinen Abschlag für normalen Haushaltsstrom, Internet usw. musst Du dann selber zahlen, wenn die Voraussetzungen nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter erfüllt werden, dann besteht auch ein Anspruch darauf.

Dann stünden Dir z.B. derzeit für einen Single min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + min. noch Deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für Haushaltsstrom usw. von 480 €.

Eigene evtl. Einkommen würden dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf deinen oben genannten Bedarf angerechnet.

Von diesen derzeit 446 € Regelbedarf müsstest Du dann also all das bestreiten, was nichts mit Deiner KDU - von 480 € zu tun hat.

Ob sich das Jobcenter dann mit Teilzeit zufrieden gibt wird sich zeigen, wenn du keinen wichtigen Grund hast, dann wird sich dass das Jobcenter nicht lange ansehen und entweder eine längere Arbeitszeit oder mehr Einkommen von Dir fordern, damit du Deine Bedürftigkeit zumindest verringern kannst.

Du kannst aufstockendes ALG 2 beantragen, wenn Du zu wenig verdienst.

Eine Alternative dazu ist Wohngeld.

Da wirst du wohl Vollzeit arbeiten muessen, um dies bezahlen zu koennen.