Teilzeit-angestellt als Physio; Rest freiberuflich

1 Antwort

Als Freiberufler sind Sie auf alle Fälle selbstständig und in unserem Beruf auch im Gewerbesinn "freiberuflich tätig". Von daher ist die Gewerbeanmeldung nicht nötig. Es reicht eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt für eine "freiberufliche Tätigkeit" (gilt in Deutschland nur für Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte, Notare und Physio´s!) Damit ist dann auch keine Gewerbesteuer fällig!!!!! Am Besten ist, Sie suchen sich einen guten Steuerberater, der weiß dann auch die anderen Sachen wie RV,KK,ALO, Pflege. Den braucht man am Jahresende sowieso um die Betriebswirtschaftliche Analyse zu machen und dann an Hand derer die Einkommenssteuer zu errechnen.