Teilzeit Job steht mir mietzuschuss / Wohngeld zu?

3 Antworten

Wohngeld kannst du bei deiner Wohngeldbehörde deiner Stadt beantragen,diese kann im Rathaus / Landratsamt oder Bürgerbüro sein !

Dazu brauchst du in der Regel Gehaltsnachweise,Kontoauszüge von min. 3 Monaten und einen Mietvertrag.

Wenn du also keinen eigenen Mietvertrag hast,dann könntest du nur gemeinsam mit deinem Freund als Hauptmieter evtl.Wohngeld bekommen,da kommt es dann auf das gesamte Einkommen an und was an Miete inkl.Neben / Betriebskosten ohne Heizkosten gezahlt werden muss.

Würde da kein Anspruch bestehen,würde es ggf.noch eine Möglichkeit geben und zwar ein Antrag auf ALG - 2 als sogenannte Aufstockung vom Jobcenter,dass dann zumindest für 1 Jahr,denn dann würde das Jobcenter automatisch von einer sogenannten BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ausgehen und dann würde auch das Einkommen des Freundes zur Bedarfsberechnung mit herangezogen.

Aber wenn du im Monat 80 Stunden arbeitest und diese mit dem Mindestlohn bezahlt werden,dann solltest du auf min.um die 700 € Brutto und mit Steuerklasse 1 auf um die 560 € - 600 € Netto kommen,je nachdem wie viele Arbeitstage der Monat hat.

Dann hättest du beim ALG - 2 Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 700 € Brutto würde der Freibetrag dann bei 220 € liegen und diese würden dann theoretisch von deinen angenommenen 560 € Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dein anrechenbares Erwerbseinkommen,hier also um die 340 € pro Monat.

Solange ihr keine BG - bildet würden dir derzeit 409 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zustehen und 50 % von der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ohne den anteiligen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom,wenn kein separater Untermietvertrag existieren würde.

Würde die KDU - also angenommen bei 500 € liegen,dann würde dein Anteil bei 250 € liegen und dazu käme dann der Differenzbetrag für den Regelsatz von angenommen 340 € bist zu den 409 €,also kämen nochmal etwa 69 € dazu.

Hier müsstest du aber dann damit rechnen das du zu Terminen geladen wirst und auch Bemühungen vorweisen müsstest das du bemüht bist deine Bedürftigkeit zu verringern oder besser noch ganz zu beenden.

Wohngeld kannst Du im Bürgerbüro oder im Rathaus Deiner Stadt beantragen. Dafür benötigst Du Gehaltsabrechnungen bzw. Einkommensnachweise, Mietvertrag und Kontoauszüge der letzten drei Monate. Allerdings wird auch Dein Freund mit herangezogen, da ihr ja zusammen wohnt.

Gehe hin zum Amt und lasse Dich beraten.

Das kann dir nur das Amt sagen, das dafür zuständig ist. Wir wissen nicht wie viel du verdienst.

Solltest du nur nach Mindestlohn bezahlt werden, stünden dir aber sowieso Sozialgelder zu, da man mit 600€ (Netto) nicht leben kann.