Integrationshelfer (Schulbegleiter) i. d. Wartezeit für Lehramt/Referendariat - was soll ich tun?

5 Antworten

Im Endeffekt dürfte es auf das gleiche hinaus kommen. nur bist du als Angestellter besser gesichert. Es hindert dich ja niemand, dann noch einen Zusatzjob als Nachhilfelehrer zu machen.

Hallo,

die Angestelltentätigkeit hat einige Vorteile:

- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen

- bei unplanmäßigen Vorfällen (z.B. Feuer, Hochwasser, Schülermangel, Lehrerstreik ..) wird das Entgelt unbegrenzt fortgezahlt (ggf. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist)

- Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung

- Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man innerhalb von 2 Jahren mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt.

Bei der Tätigkeit als Selbständige/r sollte man folgend Punkte zur Krankenversicherung beachten:

die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den monatlichen Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Wenn man sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, kann man als Selbständige/r bzw. Beamter/in/Pensionär/in (fast) nie mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren.

Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Vergrößerung der Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Insolvenz, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausfrau/-mann, Auszeit wegen Kindererziehung, Scheidung, Todesfall eines Ehepartners -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen (unabhängig von der Einnahmehöhe).

Die Leistungen für die Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Man sollte alle gefragten Punkte zum Gesundheitszustand und zu bisherigen Krankheiten/Beschwerden im PKV-Antrag zu 100% beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:

.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein.

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...): Oft gibt es in PKV-Verträgen einen festen Euro-Tagessatz. Was bedeutet das dann in 30, 40 oder 50 Jahren bei der Erstattung eingereichter Rechnungen?

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe (feste Euro-Werte? Abrechnung nach welcher Preisliste?)

In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessante Links (3x "w" ergänzen"):

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder Mitglied in der GKV werden?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:

.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a

Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) sind sinnvoll. Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, gehören ins Beratungsprotokoll.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

  

Angestellt mit Pflichtversicherung in der GKV usw. - definitiv !

Bei der anderen Variante kommt unterm Strich auch nicht mehr heraus (vor allem 0 bis 2.200,-) und ich kann keine Vorteile erkennen.

Sich aber trotzdem schon mit der PKV als Lehramtsanwärter beschäftigen und für wenige Euro eine kleine Anwartschaft abschliessen. Falls dann zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme auftauchen, spielen die keine Rolle mehr wenn es "richtig" losgeht mit der PKV.

P.S.: mit 50,- Euro monatlich kommen Sie nicht ganz hin, 60,- bis 85,- Euro müssen sie rechnen.

Integrationshelfer mit Festanstellung und Kranken- und Rentenversicherung. Bei der anderen Variante bleibt wegen der Privatkrankenversicherung zu wenig übrig.

....ist der Privatkrankenversicherungsbeitrag als Beamtenanwärter nicht geringer? Ca. 50 euro. Wird einem ja immer geraten im Referendariat, weil die GKV Beitrag zu hoch ist.--- Fragen über Fragen...

@Burcu82

Als Lehramtsanwärter ist das schon richtig, dann bist Du beihilfeberechtigt (50 %) und kannst die anderen 50 % relativ günstig über eine PKV absichern.

Als Freiberufler bist Du aber kein Beamtenanwärter und zahlst Dich tot. Erst wenn Du Referendar bist, gilt der andere Tarif.

3. Möglichkeit: als Vertretungslehrer arbeiten.