Nach einem Autounfall Rechnung bekommen.
Hallo ihr Lieben, Meine Mutter hat vor einem halben Jahr einen Unfall mit ihrem Auto gebaut und zwar ist sie abgebogen und einen Straßenbahn ist in sie reingefahren. Jetzt hat meine Mutter eine Rechnung von 9000 Euro bekommen.Muss sie für den Schaden selbst aufkommen oder muss die Versicherung denn schaden übernehmen?
9 Antworten
Der Geschädigte kann seine Schadenersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall wahlweise bei:
- dem Halter des Fahrzeuges
- dem Fahrer
- der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges
geltend machen. Der Geschädigte muss sich keineswegs selber mit der Versicherung des Verursachers auseinandersetzen.
In deinem Fall hat der Geschädigte Ansprüche aus:
"BGB § 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
In Verbindung mit § 249 BGB
Daher ist deine Mutter zum Schadenersatz verpflichtet. Da sie mit Ihrem Fahrzeug (zwangsweise) haftpflichtversichert ist kann sie die berechtigten Ansprüche des geleisteten Schadenersatz von ihrer Versicherung zurückfordern. Dazu war es natürlich erforderlich den Schaden direkt nach dem Unfall bei der Versicherung zu melden.
Jetzt sollte umgehend mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden und die weitere Abwicklung geklärt werden. Dazu ist es ganz wichtig, dass deine Mutter darauf achtet, dass die Versicherung die Ansprüche fristgerecht zahlt. Ansonsten muss sie sich nicht wundern wenn ihr eine Klage ins Haus flattert.
Die Rechnung kam zu deiner Mutter, weil die Straßenbahngesellschaft oder deren Werkstatt nicht wußten wo du versichert bist. Also leite die Rechnung weiter an deine KFZ Haftpflicht Versicherung und schreib die Schadennummer drauf.
Den Schaden (vermute mal die Rechnung kommt wegen der Straßenbahn) übernimmt die Versicherung.
Ist denn der Schaden bereits gemeldet?
OK, habe jetzt erst den Nachtrag gelesen.
Also, der Schaden an der Straßenbahn ist versichert. Einfach die Rechnung an die Versicherung weiterleiten.
Sie wird den Schaden wohl der Versicherung gemeldet haben. Also die Rechnung der Versicherung einreichen.
Der Unfall wurde der Versicherung direkt gemeldet. Ist nur Haftpflicht versichert.