Unfall mit fremden Auto gebaut. Muss ich den Schaden selber bezahlen oder zahlt die Versicherung?

7 Antworten

Nicht der Fahrer ist versichert, sondern das Auto.

Also wird der Schaden des Unfallgegners selbstverständlich bezahlt.

Es kann aber sein, dass die Versicherung den Vertrag entsprechend rückwirkend umstellt und den Beitrag nachfordert.

Die Kfz Haftpflicht des Autos, mit dem du unterwegs bist, zahlt die Schäden Dritten. Dem Versicherungsnehmer des Autos mit dem du unterwegs warst, musst du den finanziellen Schaden durch die Hochstufung ersetzen. Es gibt Privathaftpflichttarife, die dies übernehmen.

Ähnlich siehts mit dem Schaden am geliehenen Auto aus, wenn das ne Vollkasko hat. Hier wirst du auch noch die SB zahlen müssen.

Wenn das geliehen Auto keine VK hat, musst du den Schaden daran aus eigener Tasche zahlen.

Hängt von der Versicherung des Eigentümers ab. Es gibt Versicherungen mit Sonderregelung. Zum Beispiel, dass nur ich den Wagen fahren darf. Dafür ist es dann billiger. Liegt eine solche Versicherung vor, hättet ihr ein Problem. Ansonsten zahlt die Versicherung des Eigentümers. Allerdings geht die dann nach oben. Und Wertverlust des Wagens ist ggf. auch in nicht zu unterschätzender Höhe vorhanden. Dafür hätte ich als Eigentümer vom Verursacher schon gerne Schadensersatz. Und die käme dann wohl aus dessen eigener Tasche. Und besteht keine Vollkasko, wirst du ihm den gesamten Schaden an seinem Fahrzeug erstatten müssen.

Es geht um einen Haftpflicht- und nicht um einen Kaskoschaden. Abgesehen davon kannst du anscheinend mit dem Begriff "Gefährdungshaftung" nichts anfanfgen!

... da kann aber etwas nicht stimmen. bei uns jedenfalls sind die Halter für die Versicherung zuständig, nicht die Eigentümer.

Ich bin auf den Wagen nicht versichert.

Bist Du sowieso nicht, das KFZ ist versichert.

Wenn ich den Wagen fahren sollte und einen Unfall verursachen sollte, dazu auch noch schuldig bin. Muss ich den Schaden vom unschuldigen selber bezahlen oder zahlt die Versicherung?

Unfallschäden an fremden Fahrzeugen zahlt immer die Haftpflichtversicherung des KFZ. Den eigenen Schaden nur, wenn das Fahrzeug Teilkasko (Glasbruch) oder Vollkasko versichert ist.

Dafür gibt es doch die Kfz-Haftpflichtversicherung - ohne diese darf das Auto gar nicht bewegt werden!

Also falls die Prämie für die Kfz-Versicherung bezahlt ist - kein Problem wg. dem Versich.schutz ;-)

Gruß siola55