Unfall mit Firmenauto? Selbstverschuldet?

6 Antworten

Den Fremdschaden zahlt ganz normal die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeuges.

Den Schaden am Firmenfahrzeug trägt die Vollkasko, die die Firma ja hoffentlich hat.

Um dich persönlich in Haftung zu nehmen muss der Betrieb dir schon grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Dass man beim Rückwärtsfahren etwas übersieht, ist leider möglich. Aber GROBE Fahrlässigkeit, müsste dir speziell in diesem Fall nachgewiesen werden.

Den Schaden vom gegnerischen Auto sollte die Haftpflicht zahlen. Den Schaden am Firmenauto musst du zahlen. (außer es gibt eine Vollkasko)

Daywalker1965  06.06.2020, 23:01

Wieso sollte er? Wenn es eine Dienstfahrt war, haftet er überhaupt nicht.

BongiOrno  06.06.2020, 23:05
@Daywalker1965

Da steht nichts von Dienstfahrt. Wenn es eine war, hast du recht.

dunn1998 
Fragesteller
 06.06.2020, 23:12

Ich kenn mich da nicht aus war aber auf privat Gelände und meine eigene Schuld da ich ja reingefahren bin. Mein Chef sagte nur das kostet so viel nicht wer das zahlt? Mach mir da natürlich sorgen bin grade erst umgezogen

Wenn es dein Privatauto war, haftet doch die Haftpflicht. Wenn es ein Dienstwagen war, haftet auch hier die Haftpflichtversicherung und Dienstwagen sind meist vollkaskoversichert. Wo ist jetzt genau das Problem?

dunn1998 
Fragesteller
 06.06.2020, 23:10

War ein Firmen Fahrzeug

Den Schaden am anderen Auto zahlt die Kfz Haftpflicht von der Kiste mit der du unterwegs warst (in der Annahme, dass das andere Auto nicht auch deinem Chef gehört).

Den Schaden an der Kiste mit der du unterwegs warst, zahlt deren Vollkasko. Wenns die nicht gibt, zahlt eben der Chef aus eigener Tasche.

Hallo dunn1998,

das Wichtigste schon mal vorab: Nein, Du musst den Schaden nicht komplett selber zahlen. Lediglich ein Teil des Schadens kann (!) ggf. auf Dich entfallen.

Um das im Einzelnen zu betrachten, müssen wir das Ganze etwas aufdröseln: Im Wesentlichen haben wir drei Beteiligte, die unterschiedliche Ansprüche haben bzw. unterschiedlich in Haftung sind.

Da ist zum einen der Besitzer der gegnerischen PKW. Er ist Geschädigter - weil an seinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist - und hat nun einen Anspruch gegen den Halter des schädigenden Fahrzeugs. Dies ist höchstwahrscheinlich entweder die Firma oder Dein Chef. Dieser Schaden wird durch die Kfz-Haftpflicht reguliert und damit bist du bei dem DIREKTanspruch des Geschädigten schon einmal außen vor, soll heißen: Du musst dem Besitzer keinen Schadenersatz leisten.

Zum anderen ist da nun Deine Firma bzw. Dein Chef. Dem ist ja auch ein Schaden entstanden: Zum einen ist da natürlich der Schaden am Firmen-PKW. Diesen kann (!) der Chef über die Vollkasko regulieren lassen, er muss es aber nicht.

Macht er es über die Versicherung, wird er im kommenden Jahr sowohl im Haftpflicht- als auch im VK-SFR hochgestuft, sprich er zahlt mehr Versicherungsprämie. Das wäre dann der ihm entstandene Schaden.

So oder so entsteht ihm ein Schaden, für den der Mitarbeiter (Du) im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung dem Grunde nach aufkommen muss.

Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat die AN-Haftung auch sehr AN-freundlich gestaltet. Hintergrund ist, dass kein AN wegen bereits kleiner "Vergehen" in eine existenzbedrohende Situation gebracht werden soll.

Daher haftet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht, bei mittlerer anteilig und nur bei grober Fahrlässigkeit voll. Aber selbst da hat der Gesetzgeber eine Obergrenze eingebaut, so dass der AN nicht über die Maßen belastet wird. Diese Obergrenze liegt so pi mal Daumen bei zwei Monatsgehältern.

Die weitere gute Nachricht ist: So wie Du den Fall geschildert hast, kann man eine grobe Fahrlässigkeit wohl mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen.

(Andererseits kann aber auch nicht von einer leichten Fahrlässigkeit ausgehen, da die Orientierung nach hinten beim Rückwärtsfahren schon elementar ist.)

Und mal unter uns: ein Chef, der seine Mitarbeiter nicht nur langfristig halten will, sondern auch noch motivierte AN haben möchte, wird bei einer SFR-Hochstufung, die er bei mittlerer Fahrlässigkeit auch nur anteilig erstattet bekäme, wohl hoffentlich kein Fass aufmachen.

Viele Grüße

Loroth

Woher ich das weiß:Berufserfahrung