Freund baut Unfall mit meinem Motorrad

11 Antworten

Vorsicht bei unverbindlicher Rechtsberatung in einem Portal oder Forum.

Ich würde in einem rein fiktiven Fall zu diesem Thema in den §823 I BGB schauen. Bei einem Schaden von 1000 EUR wäre aber abzuwägen, ob eine Forderung auch praktisch durchsetzbar ist.

Da ist wahrscheinlich ein ernsthaftes Gespräch immer sinnvoller.

Zu Deinen beiden Fragen: Ja und Ja.

Der Unfallverursacher ist für alle Schäden haftbar (also den Schaden an Deinem Motorroad wie auch den Fremdschaden) - der Schädiger haftet.

Also.....das Bezahlen von Schäden in der Kfz-Versicherung rechnet sich in der Regel bis ca. 1.000 Euro. Darüber hinaus sollte man regulieren lassen, auch wenn man hochgestuft wird.

Zur Anwendung kommt hier §823 BGB Schadensersatz.

Der besagt, dass ein Schädiger den Schaden in voller Höhe zu begleichen hat. Sei es ein Sachschaden (kaputtes Motorrad) oder ein Vermögensschaden (Selbstbeteiligung, Mehrprämie wegen Hochstufung).

Die Versicherung deines Freundes kann dafür nicht leisten, da in der Privathaftpflicht die Schäden durch Verwendung eines Kfz oder Krad ausgeschlossen sind (Benzinklausel). Zum Tragen kommt nur die Kfz-Versicherung des Motorrads.

Das einfachste und das billigste wäre in dem Fall also, dass dein Freund die 600 Euro zahlt. Weigert er sich könntest du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

Ist er der Unfallverursacher? Dann muss natürlich auch der andere Schaden bezahlt werden...

Ja er hat den Unfall verursacht. Der andere hat keine Teilschuld oder so

Eine mündliche Absprache wäre im ZWeifel schwer zu belegen.

Rechtlich muss der Fahrzeuginhaber bzw. dessen Versicherung erstmal haften - egal wer das Fahrzeug führt. Du könntest dann zivilrechtlich den Schaden vom Verursacher zurück verlangen.