Hatte einen Unfall und mein Chef hat mein Gehalt einbehalten?

13 Antworten

In diesem Fall rate ich zu einem Anwalt. Die Haftung des Arbeitnehmers bei Schäden am Eigentum des Arbeitgebers ist teilweise möglich, hängt aber von diversen Umständen ab. Nicht nur ob er überhaupt haftet sondern in dem Fall wenn er haftet, wie hoch die Haftungssumme sein darf. Ich sehe aufgrund der wenigen Fakten zumindestens ansatzweise eine Haftung durch dich.

Die völlige Einbehaltung des Arbeitslohn halte ich für ganz klar rechtswidrig!

Dein ganzes Gehalt darf dein Chef niemals auf einmal einbehalten. Auch wenn man annehmen würde, das du Grob verlässig gehandelt haben sollst ( Ich würde auch eher in leichte Fahrlässigkeit sagen) darf er nicht alles einkassieren. Du solltest vors Arbeitsgericht gehen und das Gericht das klären lassen.

Dein ganzes Gehalt darf dein Chef niemals auf einmal einbehalten.

Richtig.

Einmal unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer teilweise und in welcher Höhe haften sollte: Der Arbeitgeber darf (wenn überhaupt also) nur bis zur Pfändungsfreibetrag Lohn einbehalten - und der liegt bei einem Alleinstehenden bei ca. 1.000 €.

Hallo,

nein das ist nicht rechtens,dein Gehalt oder richtiger dein Lohn steht dir voll zu.

Ich hoffe du hast nichts unterschrieben bei deinem Chef, auf keinen Fall !

Geh sofort zu einem Anwalt und übergibt dem das ganze.Denn ob und wie hoch du an dem Schaden haftbar bist,muss anhand deines Arbeitsvertrages und des Unfallherganges geklärt werden.

Hat der Arbeitnehmer dagegen mit "normaler" oder mittlerer Fahrlässigkeit gehandelt, kann ihn der Arbeitgeber am entstandenen Schaden beteiligen. Diese Art der Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer während der Fahrt mit dem Dienstwagen am Radio neuen Sender einstellt und dabei die rote Ampel übersieht oder sich an einer Maschine in der Fabrik durch das Gespräch mit einem Kollegen ablenken läßt und dadurch teuren Ausschuss produziert

@Blablabla67

Tja, er hat aber nicht am Radio gedreht sondern auf seinen Sendungsscanner geschaut und das Teil gehört nun einmal zu seiner Tätigkeit, weil darauf die nächste Lieferadresse angezeigt wird.

"...muss anhand deines Arbeitsvertrages und des Unfallherganges geklärt werden."

Nicht einmal das, Olaf. Es ist allgemeingültiges Recht, das ausnahmslos gilt. Ich war übrigens recht lange auch Arbeitgeber. Solche Bluffs, wie sie hier vorgetragen werden, habe ich garnicht erst mitgemacht. Die Arbeitnehmer wissen alle, dass sie im Unrecht sind. Sie meinen nur, die Arbeitnehmer wüssten es nicht. Bei mir hatten sie sehr schlechte Karten.

Ich kann dir aus meiner eigenen Praxis den Rat geben: Wehre dich. Fordere deinen Arbeitgeber per Einschreiben auf, den (numerisch benannten) Lohn bis zum 31. 3. 2018 zu zahlen; andernfalls würdest du gerichtliche Schritte unternehmen. Tut er dies nicht, wende dich an einen Rechtsanwalt. Du kannst vor Gericht überhaupt nicht verlieren! Lasse dich hier nicht irritieren.

Noch eine Erläuterung dazu: Wenn dein Arbeitgeger merkt, dass er mit seiner Masche bei dir nicht durchkommt, wird er möglicherweise mit dir einen Kompromiss aushandeln wollen. Lass dich bloß nicht darauf ein, sondern bestehe auf der vollen Lohnzahlung! (Aber das wird dir dein Rechtsanwalt ja ebenfalls sagen.)

Nein ist es nicht.

Der Arbeitnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit voll. Letztere könnte hier gegeben sein, jedoch ist der Arbeitgeber hierfür beweislastig.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit wäre eine anteilige Haftung denkbar.

Du solltest einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wenn du keinen Arbeits-RS hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, wäre das jetzt echt doof für dich.