Tattoo in der Schweiz unter 18

2 Antworten

Gesetzlich erlaubt ist ein Tattoo grundsätzlich ab jedem Alter. Vorausgesetzt, man kann dieses aus dem eigenständig erworbenen Geld finanzieren. Heisst also, wenn du bei einem Job o.Ä. Geld verdienst, dürftest du dir ohne Einverständniserklärung deiner Eltern ein Tattoo stechen lassen (Art. 323 Abs. 1 ZGB). Somit stände das Tattoostudio vor Gericht somit im Recht. Jedoch wollen die Tattoostudios keinen schlechten Ruf und Streit mit Ehrziwhungsberechtigten. Deshalb machen sie es meist erst ab 18, bzw. ab 16 mit Erlaubnis der Ehrziehungsberechtigten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ohje, nene, gerade die Schweizer haben da recht strenge Gesetze, strenger als in Deutschland. Da wirst du keinen professionellen Stecher finden.

Aber wenn du Lust auf ein gutes TAttoo hast, dann wende dich an die Adresse www.xxxTattoo.com Die habens wirklich drauf.