Taschenmesser im Auto mitführen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst das Taschenmesser mit dir führen wenn kein Waffenverbot gegen dich vorliegt. Das wüsstest du aber da einem das zugestellt wird (per Einschreiben, oder auch persönlich von der Polizei).

Heutzutage gibt es fast keine Notwehr mehr. Wenn dich jemand mit den Fäusten attackiert und du ihn mit dem Messer verletzt und dich erfolgreich zur Wehr setzt, kann er dich anzeigen. Auch wenn du verletzt wurdest. Das führt dann zu einem Verfahren in dem beide angeklagt sind. Das liegt erstens im ermessen des Staatsanwaltes ob es eine "entsprechend den Umständen angemessene" Verteidigung war und 2 am Richter wen er verurteil, oder ob er sogar beide verurteilt.

Schon schade das heutzutage Täter/Provokateure heute gleich geschützt werden wie die Opfer, oder sogar noch krasser. 

allkiller402 
Fragesteller
 04.05.2015, 02:24

Okay vielen dank für die ausführliche Antwort. Ich denke auch nicht wirklich, dass jemals der Fall eintreffen wird, dass ich mich mit dem Taschenmesser aktiv verteidigen muss. Ich denke das Messer hat dann auch eine große abschreckende Wirkung auf einen Angreifer, welcher dann eher abhauen würde :).

stinkertum  04.05.2015, 06:08

Sorry aber das ist Quatsch.

FloTheBrain  05.05.2015, 07:52

Also diese Antwort ist wirklicher Unsinn... Meine Güte!

FloTheBrain  05.05.2015, 07:55

@ allkiller402

Und du bist mit deinen Ideen hier auch auf dem Holzweg.

SUBUTEX  05.05.2015, 14:51
@FloTheBrain

Wo ist das bitte Quatsch? Dann erklär' doch wie es richtig ist! Dann bin ich ja mal gespannt was jetzt kommt...

ich habe mich heute gefragt wie es gesetzlich ist, wenn z.B. die Polizei bei einer Kontrolle ein Taschenmesser im Auto findet.

Die Warscheinlichkeit, daß die Polizei das Auto eines normalen Durchschnittsbürgers akribisch durchwühlt ist grundsätzlich mal ziemlich gering. Ein schweizer Messer im Handschuhfach oder ein Leatherman Tool im Kofferraum sind auch normalerweise kein Problem, außer die Herrschaften suchen einen Grund dir Ärger zu machen.

Darf die Polizei diese aufgrund irgend welcher Waffengesetze konfiszieren und hat das ggf. sonstige Folgen?

Wenn sie Lust haben, tun sie es einfach......

Den Ärger und die Rennerei das Ding wiederzubekommen hast ganz allein du.

Wie ist es wenn man das Taschenmesser zur selbstverteidigung benutzt und einen Angreifer verletzt? Inwiefern darf man sich damit verteidigen, ich habe mal gelesen dass man sich nur in einer gewissen Relation zu den Mitteln des Angreifers verteidigen darf. (Also z.B. keine Pistole gegen Angreifer mit Fäusten benutzen darf??)

Man darf zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffes auf ein geschütztes Rechtsgut alle Hilfsmittel benutzen, die einem zur Verfügung stehen. Man muß dabei zwar das mildeste Mittel wählen, aber es muß gleichzeitig den Angriff auch wirksam beenden können.

Es muß sich also niemand auf zweifelhafte Versuche mit vielleicht ungeeigneten Mitteln einlassen aus lauter Angst, bei der Abwehr zu übertreiben.

Es gibt auch nirgendwo in den gesetzlichen Regelungen zur Notwehr irgendwelche " Relationen zu den Mitteln des Angreifers " oder die ständig behauptete " Verhältnismäßigkeit der Mittel ".

Im Gegenteil.....: Es gibt sogar extra zwei § die für Straffreiheit bei einer Überreaktion oder Falscheinschätzung einer Notwehrsituation sorgen.

Hilfreich wäre in meinen Augen ein Taschenmesser auch bei Unfällen wenn man erste Hilfe leisten muss und hierfür Kleidungsstücke des Verletzten schnellstmöglich entfernen muss um ihm eine bestmöglichste erste Hilfe bieten zu können.

Du must dir nicht irgendwelche abenteuerlichen Begründungen ausdenken um ein läppisches Taschenmesser dabeizuhaben.......

Noch haben hier gesetzliche Regelungen das sagen und nicht hysterische " Lieschen-Müllers " die sich von jedem Schlüsselanhänger-Messerchen gaaaanz doll bedroht fühlen.

Solang die Klinge nicht länger is als die Handfläche breit gibts da keine Probleme

X3rr0S  04.05.2015, 02:25

cool bei meinen klodeckelhänden darf ichn samureischwert mitnehmen xD

sejler  04.05.2015, 04:31

....nicht länger is als die Handfläche breit.....

Dieser Blödsinn ist offenbar unausrottbar......

PatrickLassan  04.05.2015, 06:48
@sejler

Manche Legenden sterben eben nie.

Bis zu einer gewissen Klingenlänge ist es vollkommen legal ein Messer mitzuführen... sonst hätten Köche wohl ein echtes Problem 😝 Lediglich Butterflymesser sind verboten. .. Und wenn du das Messer als Waffe einsetzt ist es auch nicht erlaubt bzw. eigentlich nur die Tat... nicht das Messer😅

PatrickLassan  04.05.2015, 06:46

Da diese Länge bei feststehenden Messern bei 12 cm liegt und Kochmesser durchaus länger sein können. hätte Köche tatsächlich ein Problem - gäbe es nicht eine Ausnahmeregelung in § 42a WaffG.

Selbstverständlich darfst du dich gegen einen Angreifer mit Fäusten auch mit einer Pistole verteidigen.