Stimmt es, dass man in Dänemark kein Schweizer Taschenmesser besitzen darf, wenn doch macht man sich strafbar und muss eine hohe Buße bezahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, beim nicht zweckgebundenen Mitführen von waffentauglichen Gegenständen kann es in DK Ärger geben. Als Angler habe ich bei der Ausübung meines Hobbys ein Messer dabei, welches auch in Deutschland als Waffe gilt. Für Dänemark ist strenger zu beachten, dass so ein Messer auch für den Besitzer nicht so ohne weiteres zugänglich ist und nur streng zweckgebunden benutzt werden darf. Ein Anglermesser hat ungenutzt im Anglerkoffer zu sein und nicht am Gürtel, in der Hosentasche oder im Auto auf der Hutablage.

Die Gesetze in DK berücksichtigen schon ein Bedrohungsgefühl der Mitmenschen als Nötigung oder Belästigung. Dazu reicht schon der Gedanke des Mitmenschen, dass der Gegenüber könnte, wenn er wollte. Eine Affekthandlung soll damit eingegrenzt werden.

In Dänemark verboten sind: Messer mit Klingen von über zwölf

Zentimetern Länge, Stoßmesser und -dolche, Springmesser, Fallmesser, Wurfmesser. Außerdem alle Messer, die zugriffsbereit getragen werden können (Messer in Schulterholstern, NeckKnives, ja sogar Schmuckmesser um den Hals) oder Messer, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (Gürtelschnallen-Messer, Stockdolche...) und Einhandmesser – selbst wenn die Öffnungshilfe entfernt wurde. Verstoße gegen dasGesetz können mit Geldstrafen und mehrtägigem Arrest bestraft werden.

Hat man einen berechtigten Grund (Jäger, Pfadfinder, Taucher, Arbeiter) darf man auch Messer mit Klingenlängen über zwölf Zentimeter führen. Man darf das Messer während des Transports zur Aktivität jedoch nicht zugriffsbereit aufbewahren. Es wurden angeblich schon Zimmerleute verhaftet, die vergessen hatten, ihr Arbeitsmesser in der Mittagspause abzulegen. In der Öffentlichkeit tragen darf man nur Klappmesser mit einer Klingenlänge unter sieben Zentimetern, sofern die Klinge nicht festgestellt werden kann.

In der Praxis bedeutet das: Man braucht bei einer Kontrolle einen sehr plausiblen Grund, um ein Messer bei sich zu haben. Dann sind auch feststellbare Messer und feststehende Messer erlaubt. Kurze Klappmesser ohne Arretierung sind generell okay. Transportieren Sie alle Messer so, dass sie nicht zugriffsbereit sind.

http://www.messerkoenig.at/frontend/files/messerrecht.pdf

Sofern die Klinge nicht feststellbar und unter 7cm war, sollte die ganze Geschichte legal gewesen sein. ABER, die Christiansborg ist ja der Regierungssitz. Da werden mit sicherheit andere Spielregeln gelten.

jostero 
Fragesteller
 05.10.2015, 15:49

Vielen Dank für die Antwort!! Ja, da ist Parlament und Regierung, aber kontrolliert wird man, wenn man auf den Turm rauf will und da kann man mit dem kleinen Messer nichts anstellen. Uns wurde dann gesagt, es wäre in ganz Dänemark verboten so ein Messer mit sich zu führen, wie auch in vielen anderen Ländern. Einfach lächerlich. Die uniformierte Polizistin hat das Messer dann einkassiert, "freundlicherweise" ohne Quittung, sonst hätte sie eine Anzeige schreiben müssen, für die ein 4-stelliges Bußgeld zu zahlen gewesen wäre. Das ganze war so absurd, dass wir fast gedacht haben, da werden wir gelinkt.

azervo  08.10.2015, 17:01
@jostero

Ich habe zwar nichts übrig für Waffen und das Schweizer Taschenmesser ist für mich ziemlicher Schrott ... aber dank dieser Diskussion, habe ich jetzt ein weiteres Land auf meiner schwarzen Liste ... ich werde Dänemark in Zukunft meiden ... solche Spinnereien will ich nicht in Europa haben.

Hej jostero,

das ist aufgrund der strengen Auslegung des dänischen Waffengesetzes leider wahr. Der entscheidende Punkt ist in Eurem Fall nicht die Klingenlänge, sondern die Annahme, dass jemand mit sehr gutem Fingerspitzengefühl ein solches Schweizer Taschenmesser mit einer Hand öffnen könnte.

Unter dem folgenden Link siehst Du fünf Messer und einen Korkenzieher, von denen ich z. T. einmal glaubte, dass sie in Dänemark nicht verboten wären. Aber sie sind es leider. 

http://www.dr.dk/nyheder/indland/overblik-de-her-knive-kan-gaa-i-politiets-faelde

Vier dieser "Messer" gehören neben anderen richtigen Messern zu meiner Berufsausrüstung. Für alle habe ich jetzt eine Ausnahmegenehmigung. Doch mir ging ähnlich wie Euch. Beim Leatherman dachte ich überhaupt nicht an diese Möglichkeit. Freundlicherweise wurde er mir aber nicht abgenommen - wohl weil ich sichtbar gerade von einem Kutter kam. Ich durfte später die Ausnahmegenehmigung vorweisen.

Liebe Grüße von Fyn (DK)

Achim

DerandereAchim  05.10.2015, 21:34

Eine erforderliche Korrektur:

... ist in Eurem Fall nicht allein die Klingenlänge

Tuehpi  05.10.2015, 23:01

Nichteimal ein multitool darf man bedenkenlos führen? Du brauchtest selbst für ein solch lächerliches teppichmesser eine Ausnahmegenehmigung? Oh man. Was erhofft man sich mit einer solch schwachsinnigen Gesetzgebung und Auslegung  zu erreichen? Da ist aber gerade ein Land auf der reiseliste ganz tief nach unten geflutscht

DerandereAchim  06.10.2015, 13:59
@Tuehpi

Tja, so war das leider :)

Doch mittlerweile hat der "Gesetzgeber", der sich in seiner Zusammensetzung ja nicht nur alle paar Jahre, sondern auch permanent zwischendurch verändert, wie beim ursprünglichen dänischen Hundegesetz hinzugelernt und auch das Waffengesetz in einigen Punkten entschärft.

Für bestimmte Zwecke darf man nun ein oder ggf. mehrere Messer mit sich führen. Dazu zählen u. a. berufliche Zwecke, die Jagd und die Sportfischerei. Hat sich wohl herumgesprochen, dass Fische nicht so leicht mit bloßen Händen zu schlachten und Tapeten mit einem Pinsel nicht zu schneiden sind :D

Eines der neueren Probleme in DK scheint mir zu sein, dass übereifrige Politiker mit unzureichendem Sachverstand meinen, jeweils nach den Wahlen Hals über Kopf nicht ausreichend überlegte Wahlversprechen umsetzen zu müssen und es leider auch tun. Glücklicherweise relativierten sich diese Desaster bisher immer. Darauf hoffe ich jetzt nach den neuesten Wahlen auch wieder :)